Ratgeber
Betäubt und missbraucht? Diese Warnzeichen nennt das BKA
Internationale Ermittler haben zahlreiche Männer festgenommen, die Frauen betäubt und sexuell missbraucht haben sollen. Wie Opfer den Tätern auf die Spur kommen - und was sie dann tun sollten.
Vom eigenen Partner betäubt und dann sexuell missbraucht werden – was nach Albtraum klingt, ist tatsächlich einigen Frauen widerfahren. Internationale Ermittler sind erstmals gezielt und erfolgreich gegen Online-Netzwerke vorgegangen, in denen solche Taten geteilt wurden.
Das Problem: Opfer erinnern sich aufgrund der ihnen zugeführten Betäubungs- und Schmerzmittel anschließend meist nicht daran, was ihnen angetan wurde. Woran lässt sich ein solcher Missbrauch also erkennen?
Betäubt und missbraucht? BKA rät, bei Auffälligkeiten zu Arztbesuch
Auch wenn die Taten vorwiegend im eigenen sozialen Umfeld stattfinden, betont das Bundeskriminalamt (BKA), „dass es keinen Grund für ein generelles Misstrauen gegenüber dem eigenen Partner oder anderen nahestehenden Personen gibt“. Wer aber bei sich Verhaltensänderungen oder Auffälligkeiten feststellt, sollte diese ernst nehmen und einen Arzt aufsuchen. Wer bei einer nahestehenden Person verdächtige Anzeichen beobachtet, sollte ihr ebenfalls dazu raten.
Anzeichen für Betäubung und Missbrauch
Dabei ist dem BKA zufolge Schnelligkeit gefragt, weil viele der eingesetzten Substanzen nur kurzzeitig im Blut oder Urin nachweisbar sind. Das können Hinweise sein:
eine ungewöhnlich lange Schlafdauer oder ein ungewöhnlicher Schlafrhythmus
eine nicht nachvollziehbare Benommenheit oder Abgeschlagenheit am Morgen
Erinnerungslücken
Erwachen an Orten, ohne zu wissen, wie man dorthin gelangt ist
körperliche Symptome wie Übelkeit, Geschlechtskrankheiten oder blaue Flecken, für die es keine Erklärung gibt
Betäubt und missbraucht? Polizei informieren!
Außerdem sei es wichtig, dass sich mögliche Opfer mit Hinweisen an die Polizei wenden – auch, wenn die Hürde aufgrund der fehlenden Erinnerung und der oft persönlichen Nähe zum potenziellen Täter groß sei. In akuten Bedrohungslagen ist die Polizei jederzeit unter dem Notruf 110 erreichbar. Ansonsten können Anzeigen bei jeder Polizeidienststelle sowie im Netz auf der Onlinewache aufgegeben werden.
Scheuen sich Betroffene davor, die notwendigen Schritte alleine zu gehen, sollten sie eine Vertrauensperson hinzuziehen, rät das BKA. Helfen können etwa das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das unter 116 016 rund um die Uhr kostenfrei erreichbar ist, und auch das Opfer-Telefon der Hilfsorganisation Weisser Ring ist sieben Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr kostenfrei unter der 116 006 erreichbar. (dpa/mp)
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