Überholen auf Landstraßen: Wann es richtig gefährlich wird
Landstraßen wirken oft idyllisch – doch beim Überholen kann es schnell lebensgefährlich werden. Der ADAC warnt vor unterschätzten Risiken.
Die Sonne scheint durch Alleebäume, die Straße schlängelt sich durch die Landschaft. Doch hinter der nächsten Kurve kann es gefährlich werden. Landstraßen gehören zu den riskanten Strecken im Straßenverkehr. Langsame Fahrzeuge, unübersichtliche Kurven, Gegenverkehr und riskante Überholmanöver können schnell lebensgefährlich werden.
Überholen auf Landstraßen: eine häufige Unfallursache
Eine der häufigsten Unfallursachen ist falsches Überholen. Darauf weist der ADAC Hessen-Thüringen hin. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer unterschätzen, wie viel Zeit und Strecke ein Überholmanöver tatsächlich braucht. Gerade beim Überholen von Treckern oder Lastwagen sind oft mehrere hundert Meter nötig.
Kommt plötzlich ein Fahrzeug aus der Gegenrichtung, kann es schnell brandgefährlich werden. Wer überholt, hat dann nur ein kleines Zeitfenster, um richtig zu reagieren. Je schneller der Gegenverkehr fährt, desto größer ist das Risiko, so der Autoclub.
Für das Überholen auf Landstraßen sind 600 Meter freie Strecke nötig
Der ADAC nennt ein Beispiel: Ein Auto fährt mit 100 km/h hinter einem zwölf Meter langen Lkw her. Der Lkw ist mit 80 km/h unterwegs.
Der Tempounterschied beträgt also nur 20 km/h. Bei einem Sicherheitsabstand von jeweils 50 Metern vor und nach dem Lkw braucht der Autofahrer rund 600 Meter freie Strecke auf der Gegenfahrbahn.
Überholen auf Landstraßen nur mit klarem Überblick
Wer überholt, sollte deutlich schneller sein als das Fahrzeug vor ihm. Je schneller dieses unterwegs ist, desto schwieriger und riskanter wird das Manöver.
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Dabei gilt weiter: Die Höchstgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Vor dem Ausscheren sollte außerdem mit einem Schulterblick geprüft werden, ob von hinten alles frei ist. Denn es kann sein, dass ein anderes Fahrzeug bereits selbst zum Überholen angesetzt hat.
Blinken und Gefahren im Blick behalten
Vor dem Ausscheren und vor dem Wiedereinscheren muss geblinkt werden. So werden andere Verkehrsteilnehmer auf das Überholmanöver hingewiesen.
Besondere Vorsicht gilt an Einmündungen und Kreuzungen. Andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht immer damit, dass ihnen auf der Gegenfahrbahn ein überholendes Fahrzeug entgegenkommt.
Wer außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen will, muss grundsätzlich zwei Meter Mindestabstand halten.
Nicht jedes Verbot steht auf einem Schild
Überholverbote werden auf Landstraßen nicht immer ausdrücklich durch Schilder angezeigt oder aufgehoben. Auch an besonders gefährlichen Stellen wie kurvigen Strecken oder direkt vor Kuppen stehen laut ADAC häufig keine entsprechenden Verkehrszeichen.
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Der Grund ist die klare Gefahrenlage. „Die Strecke kann nicht überblickt werden – daher darf hier nicht überholt werden“, schreibt der Club.
Im Zweifel lieber auf das Überholen verzichten
Das Fazit des ADAC ist eindeutig: Lieber nicht überholen. Wer auch nur minimal unsicher ist, sollte bewusst darauf verzichten. Der Zeitverlust ist meist gering. Das Risiko dagegen kann enorm sein. (dpa/mp)