Regelmäßig mehr Geld? In vielen Fällen müssen Beschäftigte dafür eigenständig mit dem Arbeitgeber verhandeln. Foto:  Christin Klose/dpa-tmn

Anspruch auf Gehaltserhöhung? Wann Beschäftigte mehr Geld verlangen können

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Viele Beschäftigte sind lange im Unternehmen, übernehmen Verantwortung und erledigen ihre Aufgaben zuverlässig. Irgendwann stellt sich dann die Frage, ob eine Gehaltserhöhung nicht nur gerechtfertigt, sondern vielleicht sogar einklagbar ist. Die Antwort darauf ist ernüchternd – zumindest auf den ersten Blick.

„Wenn zur Gehaltserhöhung keine Regelung im Arbeitsvertrag steht, gibt es grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf“, erklärt Jakob T. Lange, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Allein Fleiß, Erfahrung oder lange Betriebszugehörigkeit reichen rechtlich nicht aus.

Anders kann die Lage sein, wenn im Arbeitsvertrag konkrete Vereinbarungen getroffen wurden. Das gilt auch, wenn dort auf einen Tarifvertrag verwiesen wird. In solchen Fällen kann sich ein Anspruch auf eine Lohnanpassung zu einem bestimmten Zeitpunkt ergeben.

Anspruch auf Gehaltserhöhung durch Gleichbehandlung

Wichtig ist zudem der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz. Er besagt, dass alle Beschäftigten gleich behandelt werden müssen, sofern es keinen sachlichen Grund für Unterschiede gibt. Solche Gründe können etwa unterschiedliche Leistungen, besondere Qualifikationen oder andere Aufgaben sein.

Gewährt ein Arbeitgeber nach allgemeinen Kriterien bestimmten Beschäftigten eine Gehaltserhöhung, müssen alle Mitarbeiter profitieren, die diese Kriterien ebenfalls erfüllen. Wird eine Person ohne sachlichen Grund ausgeschlossen, kann daraus ein einklagbarer Anspruch entstehen. Das kann etwa der Fall sein, wenn in einem Team mit vergleichbarer Tätigkeit nur ein einzelner Mitarbeiter leer ausgeht.

Anspruch auf Gehaltserhöhung über den Betriebsrat

Auch der Betriebsrat kann eine Rolle spielen. Gibt es keinen Tarifvertrag, aber einen Betriebsrat, hat dieser unter Umständen Mitbestimmungsrechte. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber Gehaltserhöhungen plant und es um die Verteilung der verfügbaren Mittel geht.

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Aus einer solchen Regelung kann eine Betriebsvereinbarung entstehen. Laut Fachanwalt Lange kann sich daraus im Ergebnis ebenfalls eine Gehaltserhöhung für Beschäftigte ergeben. (dpa/vd)

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