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  • Justizbeamten bringen den 21-jährigen Angeklagten in den Verhandlungssaal des sächsischen Oberlandesgerichts in Dresden.
  • Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Tödliche Messerattacke auf schwules Paar: Lebenslange Haftstrafe für Angreifer

Dresden –

Mit zwei Messern ging er auf die beiden Männer los, die zum Sightseeing aus Nordrhein-Westphalen nach Sachen gekommen waren. Unweit der berühmten Frauenkirche in Dresden stach Abdullah A. dann zu – einer der beiden Männer starb. Jetzt ist A. verurteilt worden.

Das sächsische Oberlandesgericht (OLG) verhängte die Höchststrafe im Prozess gegen Abdulla A, der als islamistischer Gefährder gilt. Für seinen Messerangriff verurteilte in das Gericht jetzt unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft.

Der 21-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts am 4. Oktober 2020 zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen von hinten niedergestochen. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp. Offenbar war der Angriff islamistisch motiviert. Einem Gutachter soll der 21-Jährige die Tat und sein Motiv jedenfalls ausführlich geschildert haben – im Mordprozess schwieg er dazu.

Gericht stellt besondere Schwere der Schuld fest

Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Zudem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Damit ging das Gericht auf die Forderungen der Bundesanwaltschaft ein. Auch die Anwälte der Schwester des Toten und des Überlebenden hatten sich dieser Forderung angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Verteidigung von Abdulla A. sah die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zwar ebenfalls als erwiesen an, hatte aber auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht plädiert. Denn A. war zur Tatzeit erst 20 Jahre alt. 

Tat geschah nur fünf Tage nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis 

A. war 2015 als minderjähriger Geflüchteter aus Syrien nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das sächsische OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt. Nachdem A. Vollzugsbeamte attackierte, wurde diese Strafe verschärft und Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen.

Fünf Tage nach seiner Entlassung, griff er dann in Dresden die beiden Männer an. Nach seiner Bluttat konnte er zunächst fliehen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Dresdner Innenstadt gefasst. (dpa)

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