Star-Koch Alfons Schuhbeck

Im Oktober 2022 wurde Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt. (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/Matthias Balk

Zu krank: Verurteilter Starkoch Alfons Schuhbeck muss nicht ins Gefängnis

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Der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte frühere Fernsehkoch und Gastronom Alfons Schuhbeck ist so krank, dass die Justiz ihn weiter von der Haft verschont.

Wegen seiner Krebserkrankung bleibt der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck weiter auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft München I hat entschieden, die Unterbrechung der Haft bis mindestens zum vierten September zu verlängern, wie die Ermittlungsbehörde auf Anfrage mitteilte.

Demnach ist ein Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass Schuhbeck derzeit nicht haftfähig ist – auch nicht in einem Gefängnis mit Krankenabteilung. Ob Schuhbeck seine Gefängnisstrafe dann antreten kann, will die Staatsanwaltschaft erneut prüfen.

Schuhbeck schuldete Gläubigern 27 Millionen Euro

Schuhbeck hatte sich mit seinem im Laufe der Jahre aufgebauten Firmengeflecht – Restaurants, Gewürzladen und Partyservice – finanziell übernommen und einen Schuldenberg angehäuft, seine Gläubiger fordern im Insolvenzverfahren 27 Millionen Euro.

Das Landgericht München I verurteilte den Gastronomen im vergangenen Juli wegen einer ganzen Reihe von Straftaten, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts.

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Die Gesamtstrafe beläuft sich auf vier Jahre und drei Monate, dabei ist eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eingerechnet. Die Haftstrafe wurde dann aber außer Vollzug gesetzt, weil der kranke 76-Jährige außerhalb der Gefängnismauern behandelt wird. (dpa/mp)

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