Neue Regel soll Verstöße auf Schlachthöfen aufdecken
Wenn Schweine oder Rinder geschlachtet werden, gelten Vorschriften zum Tierschutz. Verstöße sollen wirksamer aufgedeckt werden können – mit Kameratechnik.
In allen größeren Schlachthöfen soll eine Videoüberwachung von Tierschutzvorgaben zur Pflicht werden. Das sehen Gesetzespläne von Bundesagrarminister Alois Rainer vor, die das Kabinett auf den Weg gebracht hat. „Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent“, sagte der CSU-Politiker. „Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen.“ Die Vorgaben für große Betriebe erfassten mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen. Für kleine Betriebe solle es Ausnahmen geben.
Verpflichtungen für größere Schlachthöfe
Mit dem Gesetz sollen größere Schlachteinrichtungen verpflichtet werden, „tierschutzsensible Vorgänge“ zu dokumentieren und die Aufzeichnungen den Behörden bereitzustellen. Im Blick stehen soll unter anderem die Betäubung. Gelten soll dies für Betriebe, die jährlich 150.000 Geflügel-Tiere oder 1000 „Großvieheinheiten“ schlachten, also 1000 Rinder oder 5000 Mastschweine.
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Darüber hinaus soll es den Ländern ermöglicht werden, die Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anzuordnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen. Die Kameras sollen sichtbar installiert werden, sodass die Beschäftigten ihr Verhalten darauf einstellen können, wie das Ministerium erklärt. Der Entwurf kommt nun in den Bundestag. (dpa/mp)
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