Eine Frau dreht am Thermostat einer Heizung. (Symbolbild)

Beim Heizungsgesetz hat sich die Koalition auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt (Symbolbild). Foto: Ole Spata/dpa

Heizungsgesetz: Koalition vereinbart Kostenbremse für Mieter

Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des „Heizungsgesetzes“ auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Kostenrisiken sollen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, teilten die Spitzen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD der Deutschen Presse-Agentur mit.

Damit scheint der Weg frei, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bald vom Kabinett beschlossen wird. Union und SPD hatten Ende Februar Eckpunkte vorgelegt. Umstritten waren vor allem Regelungen zum Mieterschutz – wegen Warnungen vor höheren Nebenkosten.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Kostenrisiken sollen halbiert werden

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen sowie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) einigten sich nun auf konkrete Regeln. „Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben“, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch.

Man habe erreicht, „die Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“. Das soll für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. Baut ein Vermieter künftig eine neue Gas- oder Ölheizung ein, soll er sich erstmals an Netzentgelten und Brennstoffkosten beteiligen.


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Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte: „Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit.“ Zugleich brauche es einen fairen Ausgleich, weil der Vermieter über die Heizung entscheide, der Mieter aber über den Verbrauch. Dieser Ausgleich sei gelungen.

Kompromiss zwischen Mieterschutz und Vermietern

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach von einem guten Kompromiss zwischen Mieterschutz und den Interessen der Vermieter. Das gelte, wenn Eigentümer sich erneut für Öl- oder Gasheizungen entscheiden.

Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten soll zusätzlich verhindern, dass Vermieter unverhältnismäßig belastet werden. So solle sich Vermieten weiter lohnen.

Die Reform betrifft das Gebäudeenergiegesetz, das die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP maßgeblich unter dem früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geändert hatte. Zentrale Vorgaben sollen gekippt werden – vor allem die 65-Prozent-Regelung.

Diese schreibt vor, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Sie gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiterlaufen.

Heizungsgesetz: Neue Regeln für Gas- und Ölheizungen

Nach den Eckpunkten von Schwarz-Rot soll der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiter möglich bleiben. Ab Januar 2029 müssen sie aber mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden.

Dazu zählen Biomethan oder synthetische Kraftstoffe, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Geplant ist eine „Bio-Treppe“ mit vier Stufen bis 2040. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ kommen.

Das Ziel der Koalition: Das Heizungsgesetz soll „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“ werden. Die milliardenschwere Förderung für den Heizungstausch soll erhalten bleiben.

Umweltverbände warnen allerdings vor einer Kostenfalle beim Gas. Langfristig drohten höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Auch Biogase könnten Heizkosten verteuern. Zudem kritisieren Verbände Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudebereich und eine längere Abhängigkeit von fossilen Energien.

Heizungsgesetz: So soll die Bio-Treppe funktionieren

Die Einigung sieht Regeln vor, wenn in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizung ausgetauscht wird, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas läuft. Bei den ersten drei der vier geplanten Stufen der „Bio-Treppe“ sollen Mieter und Vermieter den Preisbestandteil für biogene Brennstoffe je zur Hälfte tragen.

Auch ab 2028 anfallende Kohlendioxidkosten sollen je zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Gleiches gilt für Gasnetzentgelte.

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Nach der Einigung auf die Eckpunkte Ende Februar hatte der Deutsche Mieterbund vor Mehrbelastungen gewarnt. Für Vermieter entstehe kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen, für Mieter aber ein hohes Kostenrisiko.

In den Eckpunkten hieß es deshalb: „Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen.“ Vor allem die SPD hatte auf einer solchen Regelung bestanden. (dpa/mp)

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