Abschiebeflug (Symbolbild).

Abschiebeflug auf dem Leipzigr Flughafen (Symbolbild). Foto: dpa/Jan Woitas

EU schafft Grundlage für deutlich verschärfte Abschiebepolitik

Die EU schafft die Grundlage für eine deutlich verschärfte Abschiebepolitik. Deutschland und andere Mitgliedstaaten sollen Schutzsuchende künftig auch in Länder bringen dürfen, zu denen sie keine Verbindung haben. Darauf einigten sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments.

Bislang war eine enge Bindung an den Drittstaat nötig, etwa durch Familie oder einen längeren Aufenthalt. Künftig soll bereits ein Abkommen zwischen einem EU-Staat und dem Drittstaat ausreichen. Die Gesetzesänderung muss noch formell vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden.

Rechtliche Grundlage für Ruanda-Modell

Damit wird das sogenannte Verbindungselement optional. Schutzsuchende könnten also auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren. Für unbegleitete Minderjährige gilt eine Ausnahme: Für sie bleibt eine Verbindung zum Zielland Voraussetzung.



Mit der Regelung wird auch eine rechtliche Grundlage für das sogenannte Ruanda-Modell geschaffen. Großbritannien hatte geplant, Asylbewerber nach Ruanda zu bringen, scheiterte jedoch an Gerichtsentscheidungen. Die neue Labour-Regierung beendete den Pakt, der laut Innenministerin Yvette Cooper mehr als 700 Millionen Pfund kostete.

Das Bundesinnenministerium hatte ähnliche Modelle geprüft. Ein im Mai veröffentlichter Bericht kam zu dem Ergebnis, dass sie rechtlich möglich, praktisch aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden seien. Drittstaatsmodelle seien selbst ohne verpflichtendes Verbindungselement „unrealistisch“.

EU verschärft Abschiebepolitik – Kritik an EVP

Zuvor hatte das Europaparlament mit rechter Mehrheit den Weg für Verhandlungen freigemacht. Kritiker warfen der EVP-Fraktion eine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen vor. EVP-Chef Manfred Weber wies dies zurück. CDU-Politikerin Lena Düpont lobte die Einigung und sprach von effizienteren Verfahren.

Das Verbindungselement war bereits Teil der Asylreform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Ursprünglich sollte es verpflichtend bleiben und später überprüft werden. Noch vor Inkrafttreten der Reform Mitte nächsten Jahres wird diese Vorgabe nun abgeschafft.

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Keine Einigung gab es bislang bei einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten. Geplant ist unter anderem, Marokko, Tunesien, Ägypten sowie Indien und Bangladesch aufzunehmen. Auch EU-Beitrittskandidaten wie Albanien oder die Türkei sollen grundsätzlich als sicher gelten. Die Gespräche dazu dauern an. (dpa/mp)

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