Politik & Wirtschaft

Deutschlands Plan für bezahlbaren Wohnraum: Ist das der richtige Weg?

Mehrfamilienhäuser in Kronsrode hinter einem Baustellenschild im Neubaugebiet Hannover.
Wo bezahlbarer Wohnraum rar ist, soll künftig die „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG) beim Wohnungsbau unterstützen. (Symbolbild)

Staatliche Wohnungsbaugesellschaft statt Enteignung: Wie die Koalition bezahlbaren Wohnraum schaffen und gleichzeitig private Investoren schützen will.

Die Koalition will für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Dafür soll eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft gegründet werden. Auch ein Enteignungsverbot für Mietwohnungen von Immobiliengesellschaften ist geplant. Sorgt dies für mehr Rechtssicherheit?

Zu den Beschlüssen, auf die sich die Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss geeinigt haben, gehört die Gründung einer „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG). 

Gründung von „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“  

Deren Ziel sei es, „vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt“, hieß es. Sie solle den sozialen Wohnungsbau sowie serielles Bauen unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel aktiv werden.

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Gleichzeitig will die Koalition den seit Jahren vor allem von der Linkspartei propagierten Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen endgültig einen Riegel vorschieben. „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses. 

Wunsch der Bauminister

Damit reagiert die Koalition auf einen Wunsch der Bauministerkonferenz. Die Länderminister hatten die Bundesregierung gebeten, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Wert von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu schützen. „Vergesellschaftungen gefährden den Wohnungsbau und machen das Wohnen noch teurer“, sagte Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Darüber hinaus gefährdeten solche Debatten das Vertrauen in die Stabilität des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Neben NRW war vor allem Bayern auf die Barrikaden gegangen und hatte für den Fall, dass etwas Entsprechendes in Berlin umgesetzt werden sollte, eine Normenkontrollklage angekündigt.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte, entsprechende Bestrebungen auf Landesebene hätten dazu geführt, dass „in der ganzen Welt gefragt wird, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen“. Jedes Bundesland könne machen, was es wolle. Wenn aber Entscheidungen auf Landesebene dazu führten, dass man in ganz Deutschland ein Problem bekomme, sei es richtig, auf Bundesebene darauf zu reagieren. Der Kanzler fügte hinzu: „Und in diesem sehr konkreten Fall reagieren wir mit einem Gesetz, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet – und das können wir bundesrechtlich regeln“.

Vor allem ein Berliner Thema

Die Berliner Bevölkerung hatte sich 2021 mehrheitlich für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit wurde der damalige Berliner Senat aufgefordert, „alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten. Allerdings war das Votum für die Politik rechtlich nicht bindend. Im vergangenen September legte die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vor. Dieses Gesetz solle im Rahmen eines Volksentscheids in den nächsten beiden Jahren beschlossen werden, kündigten Vertreter der Initiative an. In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt. (dpa/mp)

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