Meinung
CSD-Anschlag: Zu viel Naivität macht Terroristen erst stark
Laxe Justiz und softe Gesetze: Der Staat macht es Extremisten immer noch zu leicht.
Der Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin mit einer Toten und 29 zum Teil verletzten Menschen war der 16. islamistisch motivierte Terrorakt in Deutschland seit 2016. Wie immer überschlagen sich Politiker in Forderungen nach schärferen Gesetzen. Daran mangelt es teilweise immer noch. Doch das größere Problem ist die Naivität in Teilen der Gesellschaft.
Abdul B., der CSD-Mörder von Berlin, war ein erklärter Feind des deutschen Staates und seiner Regierungsform, der Demokratie. Geheimdienste und auch die Justiz wussten das – und trotzdem konnte er den Terroranschlag ausführen. Was ist schief gelaufen?
Stuhlkreise stoppen keine Terroristen
Eine gewisse Mitschuld trifft wohl die Justiz. Ein Berliner Gericht hatte Abdul B. im Mai zu 22 Monaten Haft verurteilt – die Entscheidung, ob er ins Gefängnis muss, aber um sechs Monate aufgeschoben. Hintergrund: Der 21-Jährige wurde (gesetzeskonform) nach Jugendstrafrecht verurteilt. Und das, obwohl Abdul B. versucht hatte, sich im Libanon der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ anzuschließen. Er hätte die Haft nicht antreten müssen, wenn er an einem Entradikalisierungs-Programm teilgenommen hätte.
Dort ließ sich der spätere Mörder zwei Mal blicken und ist dann nicht mehr gekommen. Das Gericht muss sich aber auch fragen lassen, warum es einen Mann, den der Terror-Experte Peter R. Neumann zum „Hochadel des europäischen Dschihadismus“ zählt (seine Cousins töteten bereits für den IS), mit den sanftestmöglichen juristischen Mitteln behandelte – und nicht mit den härtestmöglichen. Wussten die Juristen nicht, wen sie da vor sich haben? Auch wenn Abdul B. offenbar versucht hat, das Gericht zu täuschen, ist der Richterspruch doch Ausdruck einer Naivität, die kaum zu begreifen ist.
Deradikalisierungsversuche sind natürlich grundsätzlich richtig und zeigen bei einigen Extremisten Erfolge, von denen die Öffentlichkeit gar nichts mitbekommt. Trotzdem ist es eine gefährliche Vorstellung, man könne Menschen wie Abdul B. ganz ohne harte Strafen und nur mit einem Stuhlkreis schon von ihrem Weg abbringen. Abdul B.s Islamisten-Freunde lachen wohl jetzt noch über den Richterspruch vom Mai. Sie können ihn fast als Ermutigung verstehen.
Das Jugendstrafrecht muss reformiert werden
Ähnliches gilt auch für die Politik. Nicht nur Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht nun Vorschläge, bei denen man sich fragt: Warum ist das nicht längst umgesetzt? Dazu zählt beispielsweise, vergleichbare Fälle wie den von Abdul B. nicht mehr nach klassischem Jugendstrafrecht zu behandeln. Wenn ein volljähriger Mensch davon träumt, Menschen zu töten und für die Umsetzung dessen bereits Schritte ergriffen hat, wieso sollte er dann nicht alt genug für den Knast sein? Als Minimum braucht es jetzt eine Reform des Jugendstrafrechts.
Auch beim Einsatz von Fußfesseln gegen die mehr als 400 islamistischen „Hochrisiko-Gefährder“ darf man diese Frage stellen. Zwar gibt es die Möglichkeit grundsätzlich. Doch aufgrund hoher rechtlicher Hürden kommt sie sehr viel seltener zum Einsatz als beispielsweise in Frankreich. Das bindet Kräfte, die sinnvoller eingesetzt werden könnten, als rund um die Uhr nur Gefährder zu beobachten.
Präventivhaft? Das ist heikel
Der heikelste Punkt in Dobrindts Vorschlägen ist allerdings die Präventivhaft: Er will Gefährder vorsorglich ins Gefängnis stecken. Auch dies ist heute schon möglich, aber nur für einen kurzen Zeitraum und bei konkretem Verdacht (ist bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt).
Eine längere Haft in solchen Fällen – wie sie Dobrindt vorschwebt – berührt ganz sicher den Kern des Rechtsstaates. Allerdings muss die Frage diskutiert werden, ob die Rechte potenzieller Täter (Freiheit) hier nicht über die Rechte möglicher Opfer (Sicherheit) gestellt werden. Diese Diskussion steht erst am Anfang. Kommt es so, wie Dobrindt will, wird eines Tages das Bundesverfassungsgericht die Grenzen für solche Fälle (neu) ziehen.
Die politische Linke hat ein Problem
Es ist sicher sinnvoll, wenn der Gesetzgeber nun schnell nachschärft. Dazu könnte auch der Vorschlag gehören, Sympathiebekundungen für Terrororganisationen unter Strafe zu stellen. Ob es so kommt, ist aber fraglich. Denn vor allem die politische Linke – und damit auch Teile der Regierungspartei SPD – tut sich schwer damit, das Islamisten-Problem überhaupt anzuerkennen. Viele fürchten offenbar die „Rassismuskeule“. Als könne eine Ideologie eine „Rasse“ sein.
Während sich die AfD nun absurderweise als Schutzmacht der LGTBQ-Gemeinde aufspielt, versuchen Teile der Linkspartei, die Islamisten als eine Art Untergruppe der Konservativen darzustellen. Und die SPD will als Antwort auf den Terror den Schutz von Schwulen und Lesben im Grundgesetz verankern.
Das sind alles Versuche, Kapital aus dem Terror zu schlagen bzw. sich dem eigentlichen Problem nicht erst stellen zu müssen: Islamisten führen den deutschen Staat vor, dessen zentrales Versprechen Sicherheit ist. Klar, hundertprozentige Sicherheit könnten auch die härtesten Gesetze nicht garantieren. Aber Politik, Justiz und Staat könnten konsequenter handeln, als sie es bisher tun.
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