Bundesgericht entscheidet für mehr Tierschutz im Putenstall
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Haltungsbedingungen in einem Putenmast-Betrieb in Ilshofen im Kreis Schwäbisch Hall sind nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Damit dürfen Behörden weitergehende Anforderungen an Putenhalter stellen, wenn Tiere nicht angemessen gehalten werden.
Geklagt hatte der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. Er hielt die Bedingungen in dem Betrieb für inakzeptabel und wollte erreichen, dass dort die Haltung aller Puten oder zumindest einzelner Rassen untersagt wird.
Putenmast in Deutschland: Was gilt als angemessene Haltung?
Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart scheiterte der Verein zunächst. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied später jedoch, dass die Behörden prüfen müssen, ob sie tierschutzrechtlich einschreiten. Davon ging nun auch das Bundesverwaltungsgericht aus.
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen untergebracht werden. Ist das nicht der Fall, können Behörden Anordnungen treffen, um die Bedingungen zu verbessern.
Putenmast in Deutschland: Mehr als 5000 Tiere in einem Stall
Der VGH hatte festgestellt, dass in dem Betrieb mehr als 5000 Puten pro Stall gehalten werden. Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Im Schlaf würden Tiere häufig von anderen Puten aufgescheucht, was Stress verursache.
Außerdem seien die Schnäbel der Tiere gekürzt, damit sie sich durch Picken weniger verletzen. Wie genau die Behörden eingreifen sollen, ließ der VGH offen.

Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:
- Mensch Udo: Kurz vor Lindenbergs 80. Geburtstag zelebrieren wir die Hamburger Legende
- Er lief ins Marathon-Ziel – dann blieb sein Herz stehen: Wie Hendrik Schmidt (34) gerettet wurde
- Hafensause: Die Highlights des Großevents
- Große Rätselbeilage: Knobelspaß für die ganze Woche
- 16 Seiten Sport: Die Ziele nach der HSV-Rettung & St. Paulis harmloser Angriff
- 28 Seiten Plan 7: Wie „Deine Freunde“ alle begeistern & Ausgeh-Tipps für jeden Tag
Der Betrieb verwies darauf, die sogenannten Puten-Eckwerte einzuhalten. Diese freiwilligen Vorgaben hatte sich die Geflügelbranche 2013 unter Mitwirkung von Wissenschaft und Verbänden gegeben. VGH und Bundesverwaltungsgericht hielten sie aber nicht für geeignet, um die Angemessenheit der Haltung zu beurteilen.
Fehlende Verordnung reicht nicht als Ausrede
Das Landratsamt Schwäbisch Hall verwies auf eine fehlende Rechtsverordnung zur Putenhaltung. Es sei unklar, was konkret angeordnet werden könne. Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun klar: Fehlende Verordnungen dürfen nicht dazu führen, dass nichts passiert.
Der Betrieb könne sein Haltungssystem durch zumutbare Maßnahmen verändern und den Bedürfnissen der Puten besser entsprechen, sagte die Vorsitzende Richterin.
Das könnte Sie auch interessieren: 270 süße Beagle aus den USA eingeflogen – doch der Grund dafür ist grauenvoll
Der Tierrechtsverein sprach von einem „Wahnsinnserfolg“. „Damit muss sich in der Putenhaltung etwas ändern“, sagte Vorstandsmitglied Alex Lunkenheimer.
Ähnlich äußerte sich Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Politik und Branche zugleich: Die sogenannten freiwilligen Eckwerte zur Putenhaltung sind nichts anderes als ein Feigenblatt für systematisches Tierleid.“ Bundesminister Alois Rainer dürfe sich nicht länger wegducken, sondern müsse sofort und konsequent handeln. Die Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Putenerzeuger wollte die Entscheidung nicht kommentieren.
Deutschland: 27,5 Millionen Puten in 2025 geschlachtet
Laut Bundeslandwirtschaftsministerium lebten 2023 rund neun Millionen Puten in deutschen Mastbetrieben. Die Tiere werden in mehreren Durchgängen pro Jahr gehalten.
Eine Henne erreicht nach 16 Wochen ein Schlachtgewicht von rund zehn Kilo. Hähne kommen nach 22 Wochen auf durchschnittlich 20 Kilo. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im vergangenen Jahr rund 27,5 Millionen Puten in deutschen Geflügelschlachtbetrieben geschlachtet. (dpa/mp)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.