Menschen besuchen einen historischen Markt in Damaskus. Seit dem Machtwechsel in Syrien kehren immer mehr Menschen in das Land zurück.

Menschen besuchen einen historischen Markt in Damaskus. Seit dem Machtwechsel in Syrien kehren immer mehr Menschen in das Land zurück. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/XinHua | Ammar Safarjalani

1,6 Millionen Syrer kehren in ihre Heimat zurück – aber kaum aus Deutschland

Der Machtwechsel in Syrien veranlasst viele geflüchtete Syrer zur Rückkehr in ihre Heimat. In Deutschland bleiben die Zahlen jedoch bislang gering – obwohl die Bundesregierung darauf setzt.

Seit dem Machtwechsel in Syrien Ende 2024 sind nach UN-Angaben rund 1,63 Millionen Flüchtlinge in das Land zurückgekehrt. Bis zum 30. April 2026 kehrten laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR aus der Türkei fast 640.000, aus dem Libanon etwa 630.000 und aus Jordanien rund 285.000 Syrer in ihr Herkunftsland zurück. Über Zahlen des UNHCR bis zum Stichtag 16. April hatte zuvor die „Welt am Sonntag“ berichtet.

2025 kehrten 3678 Syrer aus Deutschland nach Syrien zurück

Deutschland wird in der Aufstellung des UNHCR nicht einzeln genannt, sondern in einer Gruppe „Sonstige Länder“ mit insgesamt rund 6100 Rückkehrern geführt. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom Februar sind allein im vergangenen Jahr 3678 syrische Flüchtlinge aus Deutschland freiwillig in ihr Herkunftsland zurückgekehrt.


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Insgesamt leben mehr als 900.000 Syrer in Deutschland. Seit im Dezember 2024 der langjährige syrische Machthaber Baschar al-Assad durch die Islamistenmiliz HTS gestürzt wurde, ist die Zahl der Syrer, die in der Bundesrepublik Schutz suchen, stark gesunken. Während es 2023 noch 104.000 Anträge gab, waren es 2025 nur noch 23.256. HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa bemüht sich als Übergangspräsident um eine Annäherung an den Westen.

Bundesregierung: Schutzgründe entfallen

Die Bundesregierung hat zuletzt deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht der Schutzgrund für viele der syrischen Flüchtlinge mit dem Ende des Bürgerkriegs entfallen ist. Das BAMF kann den Wegfall von Schutzgründen wie eine veränderte Situation im Heimatland in sogenannten Widerrufsverfahren prüfen. 

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Das passiert derzeit bei Syrern aber nicht grundsätzlich, sondern nur nach Verstößen wie unerlaubten Heimreisen oder Straftaten. Für die Widerrufsverfahren sei erforderlich, „dass die Veränderung der Lage im Herkunftsland erheblich ist und nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft stattfindet“, zitiert die „Welt am Sonntag“ das BAMF. Wann die Lage vor Ort eine Ausweitung der Widerrufsprüfungen zulasse, lasse sich nicht prognostizieren.

Befristete Besuche für Perspektive?

Das UN-Flüchtlingshilfswerk betonte die Freiwilligkeit der Rückkehr. Jede Rückkehr sollte auf der Entscheidung der Flüchtlinge beruhen, sagte UNHCR-Sprecherin Eujin Byun in Genf auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Sie rief dazu auf, Geduld zu bewahren, bis sich die Lage vor Ort verbessert habe und „eine freiwillige, sichere, würdige und nachhaltige Rückkehr“ möglich sei.

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In der deutschen Debatte über syrische Flüchtlinge hatten sich zuletzt Politiker von SPD, Grünen und Linken dafür ausgesprochen, befristete Heimatbesuche zu ermöglichen, um Perspektiven für eine mögliche Rückkehr auszuloten. Nach geltender Rechtslage riskieren Flüchtlinge den Verlust ihres Schutzstatus, wenn sie in ihr Herkunftsland reisen. Auch über eine Erhöhung der finanziellen Hilfen zur Rückkehr war diskutiert worden. Die Starthilfe beträgt zurzeit etwa maximal 1000 Euro pro Erwachsenem. (dpa/esk)

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