• Foto: imago images/ZUMA Press

„Two Block“-Haarschnitt: K-Pop-Frisur an Schulen verboten – aus kuriosem Grund

Tokio –

In Japan rauft man sich die Haare über die „Two-Block“-Frisur: Bei dem von beliebten K-Pop-Idolen her bekannten Style werden die Haare in der Regel hinten und an der Seite kurz und oben auf dem Kopf lang getragen. Doch an einigen Schulen ist die Trend-Frisur nun verboten – weil sie angeblich zu „Unfällen“ führen könnte.

Beeinflusst von südkoreanischen Popstars erfreut sich die Frisur auch unter japanischen Schülern immer größerer Beliebtheit. In Tokio verbieten nun jedoch einige Schulen den Haarschnitt, wie die Tageszeitung „Mainichi Shimbun“ am Montag berichtete.

Erziehungsbehörde gibt kuriose Begründung für Frisur-Verbot

Das Thema sorgt für Kontroversen, sodass sich selbst nun die Politiker damit beschäftigen. Ein Vertreter der Kommunistischen Partei im Stadtparlament wollte von der Erziehungsbehörde wissen, wieso manche Schulen die Frisur nicht erlauben. Die Antwort klang haarsträubend: weil das zu „Unfällen“ führen könne. 

Wirklich einleuchtend ist es nicht, dass eine Frisur zu Unfällen führen können soll. Aber Regel ist nun mal Regel. Manche Schulen in der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt verbieten es ihren Schülern auch, sich die Haare zu färben. Und wer von Natur aus nicht schwarze, sondern hellere Haare hat, muss bisweilen nachweisen, dass das seine natürliche Haarfarbe ist, wie japanische Medien berichteten.

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In Japan gilt Haarefärben als aufmüpfig

Hintergrund ist offenbar, dass es seit den 70er und 80er Jahren als Ausdruck aufmüpfigen Benehmens und schlechter Leistungen gilt, wenn sich Kinder die Haare färben. Jedoch: In ganz Japan ist es unter Erwachsenen längst zur Mode geworden, sich die Haare zu färben. (dpa)

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