hält eine Tüte mit Luftballons neben drei Dosen Lachgas

Ein Mensch in einem Kiosk hält eine Tüte mit Luftballons neben drei Dosen Lachgas. (Symbolbild) Foto: dpa | Marcus Brandt

Vorbild Hamburg: Bundestag verbietet Lachgas ab April

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Mögliche Bewusstlosigkeit, Halluzinationen und Nervenschäden, dazu Millionenschäden durch explodierte Flaschen in Hamburgs Müllverbrennungsanlagen: Die bei jungen Menschen sehr beliebte Partydroge Lachgas wird schon lange als Gefahr betrachtet. Nachdem Hamburg den Verkauf an Minderjährige bereits verboten hatte, zieht ab dem 12. April auch der Rest Deutschlands nach – und es gibt noch mehr Neuigkeiten.

Das geht aus der Verkündung im Bundesgesetzblatt hervor. Untersagt werden dann Erwerb und Besitz für Minderjährige. Generell verboten werden der Online-Handel und der Kauf an Automaten. Beschränkt wird zudem die Verfügbarkeit chemischer K.o.-Tropfen, die als „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden.

Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war im Dezember auch vom Bundesrat gebilligt worden. Es sieht aber noch eine Übergangszeit von drei Monaten von der Verkündung bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln vor, um Umstellungen im Handel und an Automaten zu ermöglichen. 

Beschränkungen auch für K.o.-Tropfen

Hintergrund der Neuregelungen ist, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist, wie Warken deutlich gemacht hatte – etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Strikte Regeln kommen auch für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. (mp/dpa)

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