Trinkgeld für Paketboten: Was man bei DHL, Hermes und DPD geben darf – und was nicht
Dem Lieblingspaketboten mal eben fünf Euro Trinkgeld oder eine Tafel Schokolade zustecken. Je nach Zustelldienst sollten Kunden damit vorsichtig sein. Darauf ist zu achten.
Kurz vor Weihnachten arbeiten Paketzusteller und Postangestellte oft am Limit. Einige Kunden möchten ihre Dankbarkeit durch ein Trinkgeld oder ein kleines Geschenk zeigen. Doch während Trinkgeld in anderen Branchen üblich ist, gelten für die Zusteller wie DHL, Hermes oder DPD strenge und teils sehr unterschiedliche Annahmeregeln.
Wie viel Geld beim Paketdienst DHL angemessen ist
„Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass Zustellerinnen und Zusteller im Weihnachtsverkehr von ihren zufriedenen Kunden ein kleines Trinkgeld erhalten“, so eine DHL-Sprecherin auf Nachfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Sachgeschenke, Gutscheine oder auch ein Trinkgeld bis zu einem Wert von 25 Euro dürften demnach angenommen werden.
Keine pauschale Obergrenze: Was für Hermeskunden gilt
Bei Hermes ist das Ganze etwas anders geregelt. Da das Unternehmen in ganz Deutschland mit selbstständigen Logistikpartnern kooperiert, kann Hermes keine pauschale Obergrenze für Geld- oder Sachgeschenke nennen, so eine Sprecherin gegenüber unserer Redaktion.
Der Grund: Die Logistikunternehmen haben jeweils eigene, teils unterschiedliche Regelungen. Hermes-Kunden sollten daher am besten ihren Zusteller direkt fragen, was erlaubt ist – und was nicht.
So viel Trinkgeld ist bei DPD erlaubt
Sebastian Zeh von DPD Deutschland bestätigte gegenüber t-online.de, dass DPD-Zustellern die Annahme von Trinkgeld gestattet sei. Kunden haben hierfür drei Möglichkeiten.
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Sie können entweder Bargeld an der Haustür übergeben, oder über die App oder Paypal Trinkgeld spenden. Allerdings liegt die erlaubte Obergrenze bei DPD deutlich niedriger als bei DHL. Nur Beträge von bis zu 9,50 Euro dürfen angenommen werden.
Unabhängig vom Anbieter gilt bei allen Unternehmen die Regel, dass das Geschenk niemals an eine Gegenleistung geknüpft sein darf. Wer durch das Trinkgeld einen zusätzlichen Service erwartet, riskiert, dass ihm versuchte Bestechung vorgeworfen wird.
Dieser Artikel erschien zuerst auf NOZ.de.
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