Justitzbeamte führen Taleb al-Abdulmohsen in den Gerichtssaal. (Symbolbild)

Justitzbeamte führen Taleb al-Abdulmohsen in den Gerichtssaal. Foto: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

Todesfahrer von Magdeburg sucht wieder die Bühne: Geschrei und Hungerstreik

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Immer wieder verweigert der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt die Nahrungsaufnahme. Nun schreit er im Gerichtssaal und muss von Justizbeamten herumgetragen werden.

Er verweigert immer wieder die Nahrung und sucht zugleich die Bühne: Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt musste am 25. Verhandlungstag in den Verhandlungssaal getragen werden. Erst gut eineinhalb Stunden nach dem regulären Beginn der Verhandlung brachten ihn vier Spezialkräfte der Justiz in die Glaskabine, von der aus er üblicherweise den Prozess verfolgt. Am Vormittag des Verhandlungstags ging es ausschließlich um die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten.

In der Kabine begann der 51-Jährige zu schreien. Kurz darauf musste er zuerst aus dem Saal getragen und danach wieder hereingebracht werden. In sein Mikrofon schrie der Angeklagte „Nazi!” und „Denken Sie, akute Suizidalität hat nichts zu tun mit Verhandlungsfähigkeit?”, oder „Sind Sie Psychiater oder was?”. Der 51-Jährige, der bis zum Anschlag selbst als Psychiater im Maßregelvollzug arbeitete ergänzte: „Das ist unmenschlich.”

Von der Frage der Schuldunfähigkeit zur Verhandlungsunfähigkeit

A. stammt aus Saudi-Arabien und war den Sicherheitsbehörden vor Ort und in Deutschland bereits bekannt. Als Schiite aus dem Osten Saudi-Arabiens studierte er Psychologie in seinem Heimatland, bevor er nach Deutschland kam. Er äußerte öffentlich Kritik am Islam und fühlte sich verfolgt. In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen” bezeichnete er sich selbst als den „aggressivsten Kritiker des Islams in der Geschichte” fünf Jahre vor der Tat.

Aufgrund seines extremen öffentlichen Auftretens auf der Plattform X und der Schwere seiner Tat wurde lange Zeit bezweifelt, ob er schuldfähig ist. Zu Beginn des Prozesses im Januar 2026 widerlegte das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Bernd Langer diese Annahme. Zudem gilt A. als weiterhin extrem gefährlich, wie die Zeit berichtete.

Ist der Magdeburger Todesfahrer verhandlungsfähig?

Nun hat es aus der Justizvollzugsanstalt Burg Signale gegeben, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer erneuten Nahrungsverweigerung beeinträchtigt sein könnte, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg. Ein medizinischer Sachverständiger, der dem Verfahren beiwohnt und mit dem Angeklagten gesprochen hatte, sah die Verhandlungsfähigkeit zumindest für einen kurzen Verhandlungstag gegeben.

Während einer erneuten einstündigen Unterbrechung untersuchte der medizinische Sachverständige nochmals selbst Blutdruck, Puls und Sauerstoffsättigung und schätzte den Angeklagten wiederholt als verhandlungsfähig ein. Im Gespräch hätte der 51-Jährige nicht unkonzentriert oder unfokussiert gewirkt. Er habe Wasser getrunken und Traubenzuckertabletten genommen.

Wiederholter Hungerstreik

Gemäß der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg lenkte der damals 50-jährige Taleb Al-Abdulmohsen kurz vor Weihnachten einen mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS-starken Mietwagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt. Dabei soll er mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sein.

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Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge aus Niedersachsen starben, während mehr als 300 Menschen teils schwer verletzt wurden. Die Anklage wirft Al-Abdulmohsen daher sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor. Seit dem 20. Prozesstag (25.02.26) steht fest: Mit einem Urteil ist frühestens im Sommer zu rechnen. Das Landgericht setzte weitere Verhandlungstermine bis zum 23. Juni an. (dpa/mp)

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