Armutsgefährdete Kinder

Bei der geplanten Sanktionierung von Leistungsverweigerern im Bürgergeld fordern die Grünen Ausnahmen für Familien mit Kindern. Foto: Marcel Kusch/dpa

Streit um Bürgergeld: Grüne pochen auf Sanktions-Stopp bei Haushalten mit Kindern

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Tausende Kinder leben in Familien, in denen das Bürgergeld wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen gekürzt wird. Im Jahresdurchschnitt 2024 waren fast 16.800 Minderjährige auf diese Weise von Sanktionen betroffen.

Das teilte das Arbeitsministerium auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion mit. Ein Jahr zuvor waren es noch fast 5400 Kinder weniger gewesen. Sanktionen gab es demnach in 8300 Haushalten, in denen auch minderjährige Kinder leben, darunter bei 3700 Alleinerziehenden. Durchschnittlich wurde das Bürgergeld um 63 Euro gekürzt – etwas stärker als im Vorjahr.

Grüne fordern: Haushalte mit Kindern von Sanktionen ausnehmen

Die Grünen sehen vor diesem Hintergrund geplante Verschärfungen bei der Grundsicherung sehr kritisch. Sie drohten zum „Brandbeschleuniger für Kinderarmut“ zu werden, sagte Fraktionsvize Misbah Khan der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn Familien sanktioniert werden, tragen Kinder die Konsequenzen, obwohl sie keinerlei Verantwortung für die Situation ihrer Eltern tragen.“ 

Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus betonte, schon heute sei jede dritte Person bei der Tafel minderjährig. „Mit der neuen Grundsicherung werden noch mehr Kinder und Jugendliche von den unmenschlichen Sanktionen getroffen werden“, sagte er. Die Grünen fordern, dass Haushalte mit Kindern von den Sanktionen ausgenommen werden.

Das Arbeitsministerium entgegnete, man halte Kinder und Jugendliche bei Sanktionen eines Elternteils für „umfassend geschützt“. Die Sanktionen beträfen nur den Regelbedarf der Person, die sich nicht an die Regeln halte, das Geld für die Kinder und eventuelle weitere Familienmitglieder werde vollständig gezahlt. Außerdem gebe es Ausnahmen für besondere Härtefälle. 

Das plant die Regierung beim Bürgergeld

Der Bundestag diskutiert gerade die von Union und SPD vorgelegte Reform der Grundsicherung. Die Bundesregierung will die Regeln für Bezieherinnen und Bezieher deutlich verschärfen: Wenn jemand zwei Termine im Jobcenter versäumt, soll die Grundsicherung für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden, bei drei versäumten Terminen sollen die Überweisungen ganz eingestellt werden. Die Behörden sollen den Betroffenen aber Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben. 

Außerdem soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger. 

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Die Pläne von Union und SPD werden gerade in den Ausschüssen des Parlaments diskutiert. Am Montagnachmittag sollen Experten aus den Jobcentern, von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern angehört werden. Unter den Sachverständigen ist auch ein Bürgergeld-Bezieher. Im Ausschuss könnte der Gesetzentwurf danach noch verändert werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Sozialverbände fordern Entschärfungen. (dpa/mp)

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