Steuerbescheide nur noch digital: Was sich ab 2026 ändert
Ab 2026 stellt das Finanzamt Steuerbescheide standardmäßig nur noch digital bereit. Wer weiter Papier möchte, muss aktiv widersprechen – und Fristen im Blick behalten.
Zum Jahreswechsel 2025/2026 stellt die Steuerverwaltung in Deutschland komplett auf digitale Bescheide um. Was bislang freiwillig war, wird nun Pflicht. Steuerbescheide stellt das Finanzamt künftig automatisch über das Portal Elster bereit. Darauf weist Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler hin. Die Neuerung betrifft bereits die Bescheide zur Steuererklärung 2025, die im Jahr 2026 verschickt werden.
Hintergrund ist das Bürokratieentlastungsgesetz, das Abläufe vereinfachen und die Digitalisierung voranbringen soll. Bisher mussten Steuerzahler aktiv zustimmen, um Dokumente online zu erhalten. Ab 2026 gilt das Gegenteil: Wer nichts tut, bekommt den Bescheid digital – ohne weiteren Antrag.
Steuerbescheide digital, Papier nur noch auf Wunsch
Wer weiterhin Post auf Papier bekommen möchte, muss im Elster-Portal aktiv widersprechen. Der Menüpunkt heißt „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“. Einmal hinterlegt, gilt der Widerspruch dauerhaft. Eine Sonderregel gilt nur für Menschen, denen die digitale Kommunikation nicht zumutbar ist – etwa aus alters- oder gesundheitlichen Gründen. Sie können eine Härtefallregelung beantragen und erhalten dann automatisch Papier.
Das Finanzamt erfährt diese Gründe aber nicht von selbst. Betroffene müssen ihren Antrag aktiv stellen, betont Karbe-Geßler.
Steuern: So läuft der digitale Bescheid ab
Die Umstellung betrifft nicht nur Einkommensteuerbescheide. Auch Messbescheide, Feststellungsbescheide und weitere Verwaltungsakte der Finanzverwaltung landen künftig digital im Elster-Postfach. Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, stellt das Finanzamt den Bescheid als PDF ein. Abrufen lässt sich das Dokument über „Mein Elster“ oder eine verbundene Steuersoftware.
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Der digitale Bescheid ist rechtlich einem Papierbescheid gleichgestellt. Vier Tage nach Bereitstellung beginnt automatisch die einmonatige Einspruchsfrist.
Wer Fehler entdeckt, sollte deshalb schnell handeln. Damit keine Fristen verpasst werden, empfiehlt es sich, die E-Mail-Benachrichtigung für neue Dokumente zu aktivieren. Wer sein Postfach nur selten prüft, läuft sonst Gefahr, wichtige Mitteilungen zu übersehen. (vd/dpa)
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