Spanische Justiz widerspricht Ulmen-Anwalt – das ist der Grund
Im Fall Collien Fernandes und Christian Ulmen widerspricht die Justiz auf Mallorca einer zentralen Aussage von Ulmens Anwälten. Tatsächlich ist das Verfahren aktuell ausgesetzt. In den kommenden Tagen soll sich entscheiden, wo es fortgesetzt wird.
Im spanischen Recht gebe es keine gesetzliche Vorschrift, wonach eine Erklärung vor einem Notar abgegeben werden müsse, erklärte nun eine Sprecherin des Bezirksgerichts in Palma de Mallorca. „Focus online” und „Spiegel” berichteten zuerst.
Am Freitag hatten die Anwälte von Christian Ulmen in einer Stellungnahme behauptet, die Bearbeitung des Falls auf Mallorca sei ausgesetzt, weil eine solche notarielle Erklärung von Fernandes fehle. Dieser Begründung widersprach die Gerichtssprecherin. Die Aussetzung des Verfahrens bestätigte sie aber.
Am Montagabend korrigierte Ulmens Anwalt Christian Schertz die Angaben: Den spanischen Kollegen sei ein Fehler unterlaufen. Die Verzögerung liege vielmehr darin, dass noch geprüft wird, ob das Verfahren in Spanien oder in Deutschland geführt werden soll. Trotz mehrfacher Bestätigung habe erst eine erneute Überprüfung gezeigt: Die ursprünglichen Angaben seien falsch.
Deutschland oder Spanien: Wer ist im Fall zuständig?
Der aktuelle Stillstand hänge ausschließlich mit der Frage der Zuständigkeit zusammen: Beide Beteiligten sind Deutsche. Doch genau das ist der Streitpunkt: Wo haben sich die mutmaßlichen Taten abgespielt? Während eine Zuständigkeit in Deutschland im Raum steht, pocht die Gegenseite auf ein Verfahren in Spanien. Eine Entscheidung soll in den kommenden Tagen getroffen werden.
Laut der Kanzlei „Schertz Bergmann Rechtsanwälte“ – sie vertritt Ulmen – stelle die spanische Staatsanwaltschaft auf Mallorca offiziell ihre Zuständigkeit infrage und beantrage die Übertragung des Falles an deutsche Behörden. Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht für die erfassten Sachverhalte zuständig sei.
Gegenüber dem „Spiegel” sagte hingegen der Strafverteidiger von Fernandes auf Mallorca, dass alle Delikte in Spanien untersucht werden müssten. Die mutmaßlichen Taten und die Wohnsitze der Beteiligten in Spanien rechtfertigten ein Verfahren dort. Den Vorwurf, Fernandes habe keine notarielle Erklärung abgegeben, bezeichnete er als reine Verteidigungsstrategie.
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Fernandes hatte Ende 2025 in Spanien Anzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erstattet. Ihr Vorwurf: Ulmen habe in den sozialen Medien täuschend echte Fakeprofile von ihr erstellt und darüber hunderte Männer kontaktiert. Er soll sich dabei als Fernandes ausgegeben und mit mehreren Männern sexuelle Gespräche geführt und erotische Bilder und Videos verschickt haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung: Die Vorwürfe sind bisher nicht gerichtlich bestätigt. (mp)
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