Schumacher-Erpresser: Urteil vom Landgericht bestätigt
Drei Männer hatten versucht, die Familie des früheren Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher zu erpressen. Ein Gericht hatte sie schuldig gesprochen. Am Wuppertaler Landgericht wurde nun neu über die gescheiterte Erpressung verhandelt.
Nach der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat das Wuppertaler Landgericht das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufung verworfen. Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Konstanzer Türsteher-Szene wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Schumacher: Mit Veröffentlichung privater Fotos erpresst
Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate Haft auf Bewährung, war bereits während des Berufungsprozesses rechtskräftig geworden, als der 31-Jährige seine Berufung zurückzog.
Das könnte Sie auch interessieren: „Sie fährt ein“ – Was Hamburger Juristen über den Block-Prozess denken
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos von Michael Schumacher erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Formel-1-Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten. (dpa/mp)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.