Passanten gehen an einer Deichmann-Filiale vorbei.

Passanten gehen an einer Deichmann-Filiale vorbei (Archivbild). Foto: picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Schuhkarton-Streit: Deichmann verliert vor Gericht

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Der Schuhhändler Deichmann lieferte sich vor Gericht einen Streit um Schuhkartons: Die meisten Kunden würden ihn nach dem Schuhkauf im Laden lassen, so Deichmann. Die Firma möchte aber raus aus dem teuren Entsorgungssystem. Nun gibt es ein Urteil.

Im Streit um die Müllkosten hat die Schuhfirma Deichmann eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Deichmann hatte sich von einer sogenannten Systembeteiligungspflicht befreien lassen wollen – hierbei müssen Firmen Geld zahlen für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endkunden landen. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Deichmann-Klage ab, eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Überwacht wird das Entsorgungssystem von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), gegen diese Behörde aus Osnabrück hatte Deichmann geklagt.

Gutachten spielt wichtige Rolle

Bei der Verhandlung am Freitag hatte Kurt Schüler von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) ein Gutachten vorgestellt, dem zufolge in Deutschland inzwischen rund 62 Prozent der Schuhkäufer den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Online-Bestellung zugeschickt bekommen. Das waren etwa acht Prozentpunkte mehr als 2020. Wären es unter 50 Prozent gewesen, so wäre Deichmann vermutlich von der Müllkostenpflicht befreit worden.


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Die Deichmann-Anwältin Claudia Schoppen monierte, dass das Gutachten nicht aussagekräftig und nicht repräsentativ sei. Die Marktforscher hätten zu wenige Geschäfte aufgesucht. Das Gutachten ist ursprünglich von 2020, damals suchten Marktforscher 46 Firmenstandorte auf. Außerdem holten sie zusätzliche Marktdaten ein.

Systembeteiligungspflicht von Schuhkartons besteht

Auf Bitte des Gerichts aktualisierte die GVM ihr Gutachten dieses Jahr und suchte dafür 20 weitere Geschäfte auf, fünf davon waren von Deichmann. Anwältin Schoppen verwies auf Erkundungen von Deichmann selbst, denen zufolge nur etwa 40 Prozent der Schuhkartons beim Kunden landen.

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Diese Firmenerhebung spiele für das Urteil aber keine Rolle, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Klümper. Aus seiner Sicht ist das strittige Gutachten durchaus aussagekräftig und valide. Mit Blick auf die 50-Prozent-Grenze, ab der die Müllkostenpflicht greift, sagte Klümper: „Die Kammer meint, dass die Grenze auf jeden Fall überschritten wird und deswegen eine Systembeteiligungspflicht von Schuhkartons besteht.“ (dpa/mp)

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