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  • In Bayern wurden 67 Polizisten suspendiert. Bei der Aufnahme handelt es sich um ein Symbolfoto aus dem Februar 2020.
  • Foto: picture alliance/dpa

Schlimme Vorwürfe: 67 Polizisten in Bayern vom Dienst suspendiert

München –

Schlimme Anschuldigungen gegen 67 Polizisten aus Bayern, die daraufhin von ihren Diensten suspendiert wurden.

Die Vorwürfe gegen sie reichen von Drogenbesitz, Kinderpornografie bis hin zur Zugehörigkeit zu sogenannten Reichsbürgern, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von FDP-Fraktionschef Martin Hagen hervorgeht. 20 der suspendierten Beamten seien vorläufig aus dem Dienst enthoben (Stand: 1. April).

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Wird ein Polizist suspendiert, kann ihm nach § 39 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die „Führung der Dienstgeschäfte” verboten werden. Dazu reicht schon ein Verdacht.

Der Beamte kann aber auch gleich nach Art. 39 Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG) vorläufig aus dem Dienst enthoben werden. Der Polizist wird dann wahrscheinlich entlassen, er verliert vermutlich seinen Beamtenstatus oder den Anspruch auf Pension.

In 25 Fällen wurde nach Angaben des Innenministeriums Anklage erhoben, gegen sieben Polizisten erging ein Strafbefehl. Zuerst hatte die „Bild” darüber berichtet. (dpa)

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