Der Angeklagte in einem Prozess zu einen tödlichen Raserunfall wartet im Amtsgericht Bruchsal auf den Beginn der Verhandlung

Der Angeklagte in einem Prozess zu einen tödlichen Raserunfall wartet im Amtsgericht Bruchsal auf den Beginn der Verhandlung Foto: Uli Deck/dpa

Raser (23) filmt sich bei Autorennen – ein Mensch tot

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Ein Video fürs Netz, ein Leben ausgelöscht: Ein 23-jähriger Raser ist viel zu schnell über eine Bundesstraße gefahren, hat sich dabei gefilmt – und einen Menschen totgefahren. Vor Gericht zeigt er Reue.

Für einen möglichen Post auf Social Media setzte er das Leben anderer aufs Spiel. Vor dem Amtsgericht Bruchsal hat ein 23 Jahre alter Mann eingeräumt, einen 46 Jahre alten Mann bei einem Autorennen totgefahren zu haben. Er übernehme die volle Verantwortung und werde der Anklage in keinem Punkt entgegentreten, ließ er über seinen Verteidiger mitteilen. Das Geschehen tue ihm unendlich leid, er empfinde aufrichtige Reue angesichts des durch sein Verhalten zugefügten Leids.

Opfer des Rasers: 46-Jähriger starb noch am Unfallort

Laut Staatsanwaltschaft war der Raser im Oktober 2024 viel zu schnell über eine Bundesstraße bei Bretten im Landkreis Karlsruhe gefahren – ohne Führerschein und unter Drogen stehend. Dabei soll er sich gefilmt haben, um seinen Beifahrer zu beeindrucken und ausdrucksstarke Videos für Social Media zu erstellen. 

Laut Gutachter fuhr der Mann mindestens 154 Kilometer pro Stunde – erlaubt waren 70. In einer Kurve verlor der 23-Jährige dann die Kontrolle über sein Auto, geriet auf die Gegenspur und stieß dort mit dem Wagen des 46-Jährigen zusammen. Der Mann starb noch am Unfallort.

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Der Fall wird vor einem sogenannten Schöffengericht verhandelt. Diese entscheiden bei Vergehen oder Straftaten, die mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden können. Wann ein Urteil fällt, ist unklar. Illegale Autorennen gelten seit 2017 als Straftat, kommen aber immer wieder vor. Neben klassischen Autorennen mit mehreren Beteiligten sind, wie in dem nun in Bruchsal verhandelten Fall, auch sogenannte Allein- beziehungsweise Einzelrennen strafbar. (dpa/mp)

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