Ein Arzt zeigt auf ein Knie auf einem Bild.

Nicht jede Operation muss unbedingt sein: Viele Eingriffe sind medizinisch nicht zwingend notwendig – eine Zweitmeinung kann helfen. Foto:  Christin Klose/dpa-tmn

OP – ja oder nein? Was Sie zur Zweitmeinung wissen sollten

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Vor einer Operation noch eine zweite Meinung einholen? Gesundheitsministerin Nina Warken plant strengere Regeln. Doch schon jetzt haben Patienten klare Rechte – ein Überblick.

Viele Patienten kennen die Situation: Die Ärztin empfiehlt eine Operation, doch Zweifel bleiben. Muss der Eingriff wirklich sein? Genau hier kann eine ärztliche Zweitmeinung helfen, mehr Klarheit zu bekommen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale dient der zusätzliche Termin dazu, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Gleichzeitig sollen Zweitmeinungen unnötige Operationen verhindern – und damit auch Kosten für die Krankenkassen sparen.

Zweitmeinung OP: Welche Regeln aktuell gelten

Schon heute gibt es für gesetzlich Versicherte ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren, allerdings nur bei bestimmten Eingriffen. In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine zweite ärztliche Einschätzung.

Dazu gehören unter anderem Mandeloperationen, Hüft- und Kniegelenkersatz, Gebärmutter- und Gallenblasenentfernungen sowie Eingriffe an der Wirbelsäule. Welche Operationen genau erfasst sind, regelt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten darauf hinzuweisen, dass sie eine Zweitmeinung einholen können – und zwar mindestens zehn Tage vor dem geplanten OP-Termin.

So finden Patienten den richtigen Arzt

Wer eine zweite Einschätzung möchte, kann den Arzt frei wählen. Allerdings gelten klare Voraussetzungen: Der Zweitmeiner muss besonders qualifiziert und unabhängig sein.

Das bedeutet konkret: Ärztinnen und Ärzte aus derselben Praxis oder Klinik wie der Erstbehandler sind ausgeschlossen. Auch Mediziner aus der Klinik, in der die Operation stattfinden soll, kommen nicht infrage.

Hilfe bietet die „Arztsuche Zweitmeinung“ über den Patientenservice 116117.de. Dort finden Patienten zugelassene Spezialisten für das Verfahren.

Auch bei anderen Eingriffen möglich?

Bei anderen Erkrankungen kann eine Zweitmeinung ebenfalls sinnvoll sein. Ob die Kosten übernommen werden, entscheidet die jeweilige Krankenkasse.

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Teilweise arbeiten die Kassen mit Onlineportalen oder eigenen Spezialisten zusammen, etwa bei Krebsdiagnosen. Doch Vorsicht: Laut Verbraucherzentrale können solche Angebote von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst sein.

So könnten Gutachter dazu neigen, teure Eingriffe grundsätzlich abzulehnen. Verbraucherschützer raten deshalb, gezielt bei der Kasse nachzufragen, warum ein Gutachter für den konkreten Fall qualifiziert ist.

So läuft der Termin ab

Beim Zweitmeinungstermin selbst finden in der Regel keine neuen Untersuchungen statt. Der Arzt stützt sich auf bereits vorhandene Befunde, Laborwerte und Untersuchungsergebnisse.

Patienten sollten daher alle wichtigen Unterlagen mitbringen oder sicherstellen, dass diese in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt sind.

Am Ende kann man sich die Einschätzung schriftlich geben lassen. Die Entscheidung liegt dann beim Patienten: OP durchführen lassen – oder den Eingriff absagen. (dpa/vd)

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