Eine Frau sitzt am Schreibtisch vor dem Laptop.

Ein neues Gesetz soll helfen, Lohnungleichheit und Diskriminierung zu bekämpfen. Foto: imago/Cavan Images

Neue EU-Regeln für faire Löhne: Das ändert sich für Beschäftigte

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Über Geld spricht man nicht – dieser Satz könnte in deutschen Betrieben bald deutlich seltener gelten. Bis zum 7. Juni muss Deutschland die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Ziel ist es, Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sichtbar zu machen und ungerechte Bezahlung leichter angreifbar zu machen.

EU-Entgelttransparenz-Richtlinie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Der wichtigste Grundsatz ist einfach: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Gemeint ist dabei nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Zulagen, Prämien, Boni oder andere Entgeltbestandteile. Arbeitgeber sollen künftig nachvollziehbar erklären können, nach welchen Kriterien sie bezahlen – etwa nach Qualifikation, Verantwortung, Belastung oder Berufserfahrung.

Was sich schon bei Bewerbungen ändert

Besonders spürbar wird die Richtlinie bereits bei Bewerbungen. Arbeitgeber müssen Bewerberinnen und Bewerbern künftig früh sagen, welches Einstiegsgehalt oder welche Gehaltsspanne für eine Stelle vorgesehen ist – entweder in der Stellenanzeige oder spätestens vor dem ersten Gespräch.


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Die oft unangenehme Frage nach dem bisherigen Gehalt soll dagegen tabu sein. Damit soll verhindert werden, dass frühere Lohnunterschiede einfach in den nächsten Job mitgenommen werden.

EU-Entgelttransparenz-Richtlinie bringt mehr Auskunftsrechte im Job

Auch Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis bekommen mehr Rechte. Sie sollen Auskunft darüber verlangen können, wie ihr Gehalt zustande kommt und wie hoch das durchschnittliche Entgelt von Kolleginnen und Kollegen ist, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Einzelne Gehälter bestimmter Kolleginnen oder Kollegen werden dabei nicht offengelegt. Es geht um Vergleichswerte.

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Wichtig ist außerdem: Beschäftigte dürfen künftig nicht daran gehindert werden, über ihr Gehalt zu sprechen. Klauseln im Arbeitsvertrag, die pauschal Stillschweigen über die Bezahlung verlangen, sollen keine Wirkung mehr haben. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das ein zentraler Punkt, denn ohne Austausch lässt sich kaum erkennen, ob die eigene Bezahlung fair ist.

Große Unternehmen müssen Zahlen offenlegen

Für größere Unternehmen kommen zusätzliche Berichtspflichten hinzu. Betriebe ab 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig offenlegen, wie groß die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten soll das jährlich gelten, kleinere berichtspflichtige Unternehmen müssen in längeren Abständen berichten. Werden Lohnunterschiede von mindestens fünf Prozent sichtbar, die sich nicht sachlich erklären lassen, müssen Arbeitgeber nachsteuern.

Bessere Chancen bei Streit ums Gehalt

Wer wegen des Geschlechts schlechter bezahlt wurde, soll außerdem bessere Chancen haben, Ansprüche durchzusetzen. Die Richtlinie sieht unter anderem Schadenersatz und eine stärkere Beweislast für Arbeitgeber vor: Sie müssen im Streitfall plausibel machen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Deutschland steht bei Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie unter Zeitdruck

Eigentlich muss Deutschland die neuen Regeln bis zum 7. Juni in deutsches Recht übertragen. Das dürfte allerdings nichts werden. Ein Referentenentwurf, der für Anfang 2026 angekündigt wurde, steht noch aus. Damit steht Deutschland unter Druck, denn bei Verfehlen der EU-Frist, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Für Beschäftigte ist die Richtung trotzdem klar: Arbeitgeber werden beim Thema Gehalt künftig deutlich mehr erklären müssen.

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