Muss ich meinen Urlaub fürs ganze Jahr festlegen? Expertin klärt auf

Den Urlaub für das ganze Jahr vorplanen? Was für Arbeitgeber wünschenswert ist, kann Arbeitnehmer unter Druck setzen.
Den Urlaub für das ganze Jahr vorplanen? Was für Arbeitgeber wünschenswert ist, kann Arbeitnehmer unter Druck setzen.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Spontan ans Meer? Oder über ein verlängertes Wochenende in den Skiurlaub? Viele Arbeitnehmer möchten sich solche Möglichkeiten offenhalten. Arbeitgeber dagegen planen gern langfristig. Deshalb fragen manche Chefs schon früh im Jahr nach den Urlaubswünschen für alle Monate. Aber müssen Beschäftigte ihren gesamten Urlaub dann wirklich schon festlegen?

Urlaub fürs ganze Jahr: Chef darf Wünsche erfragen

Die klare Antwort: Nein. „Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht zwingen, den Urlaub für das ganze Jahr festzulegen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber zwar um eine Urlaubsplanung für das komplette Jahr bitten. Beschäftigte sind aber nicht verpflichtet, sich schon für die gesamte Zeit festzulegen. Ganz frei sind Arbeitnehmer trotzdem nicht immer. Denn der Arbeitgeber kann bestimmte Urlaubstage vorgeben. Das gilt etwa bei Betriebsferien. Dann kann der Chef vorschreiben, dass Beschäftigte dafür einen Teil ihrer Urlaubstage einsetzen müssen.

Urlaub fürs ganze Jahr: Auch spontane Anträge müssen geprüft werden

Wer seine Urlaubswünsche nicht direkt für das ganze Jahr einreicht, verliert nicht seinen Anspruch. Auch spätere Anträge müssen Arbeitgeber berücksichtigen. Das gilt ebenso für kurzfristigere Urlaubswünsche. Ablehnen darf der Arbeitgeber sie nur, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen.

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Auch wenn der Urlaub wegen bereits genehmigter Ferien anderer Mitarbeitender nicht möglich ist, kann der Antrag abgelehnt werden. Darauf weist Oberthür hin. (dpa/mp)