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  • Foto: picture alliance/dpa

Kurios: BGH schützt Anwohner vor Lärm durch wiehernde Nachbarspferde

Karlsruhe –

Der Hahn ist bekanntermaßen ein unbeliebtes Tier in ländlichen Regionen – aber das Pferd als Störenfried der heiligen Ruhe? Der Bundesgerichtshof entschied nun jedenfalls für die Kläger aus Sachsen-Anhalt: Sie haben einen Anspruch darauf, dass sie nicht durch lautes Wiehern und Schläge aus einem nur gut zwölf Meter von ihrem Haus entfernten Pferdestall gestört werden. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe untersagte der Inhaberin des Pferdehofs, dort noch einmal Pferde einzustellen. Das Problem der Inhaberin: Der Stall wurde ohne Baugenehmigung errichtet, und nach einem rechtskräftigen Verwaltungsgerichtsurteil kann diese auch nicht nachträglich erteilt werden – das gebiete die Rücksichtnahme auf das Wohnhaus. Das begründe auch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch, entschieden die BGH-Richter am Freitag.

Karlsruhe: Inhaberin eines Pferdehofs darf Pferde nicht im dortigen Stall halten

Trotzdem ist der Streit noch nicht ganz zu Ende, denn die Klage richtete sich auch gegen eine Reitschule, deren Geschäftsführerin die Inhaberin des Pferdehofs ist. Und es ist unbekannt, ob jemals Pferde der Reitschule in dem Stall standen. Das soll nun am Oberlandesgericht Naumburg geklärt werden.

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Im Ergebnis muss aber auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Nachbarn in Zukunft vor dem störenden Lärm aus dem Stall mit Auslauf geschützt sind. (vd/dpa)

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