Politik & Wirtschaft 

Kindergeldantrag online: Warnung vor zweifelhaften Anbietern

Mann mit Baby telefoniert am Tisch neben offenem Laptop im Wohnraum.
Kindergeld online beantragen: Eltern können den Antrag sicher über die offizielle Seite der Bundesagentur für Arbeit stellen. (Symbolbild)

Wer Kindergeld online beantragen will, sollte bei vorm Klicken genau hinschauen. Die Verbraucherzentrale warnt vor zweifelhaften Anbietern und gibt Tipps, worauf Eltern achten sollten.

Wer nach der Geburt eines Kindes Kindergeld beantragen will, kann das auch online erledigen. Wichtig ist aber, genau zu prüfen, ob man auf der offiziellen Seite der zuständigen Behörde gelandet ist. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam.

Andernfalls besteht das Risiko, bei einem zweifelhaften Online-Anbieter zu landen, warnen die Verbraucherschützer. Die Seiten der privaten Anbieter vermitteln durch ihre Gestaltung teils zwar einen seriösen, offiziellen Eindruck. Wer den Kindergeldantrag aber darüber abwickeln lässt, erhält im schlimmsten Fall überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente und Dienstleistungen, so die VZ. Die Verbraucherschützer berichten etwa von Unternehmen, die Geld dafür kassieren, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber gar nicht selbst zu erbringen. 

Wichtig zu beachten: URL und Impressum checken

Wer unnötigen Ärger vermeiden will, sollte deshalb beim Online-Antrag fürs Kindergeld unbedingt URL und Impressum der jeweiligen Anbieter-Seite prüfen. Kindergeld ab Geburt können Eltern kostenlos bei der Familienkasse beantragen – online erfolgt das über das offizielle Serviceportal der Bundesagentur für Arbeit. Dort informiert die Behörde auch über die jeweiligen Voraussetzungen. Für eine papierlose Abwicklung ohne Unterschrift ist eine BundID nötig.

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Am unkompliziertesten geht es den Angaben zufolge, wenn frischgebackene Eltern zudem das Begrüßungsschreiben ihrer Familienkasse mit einem persönlichen Zugangscode für den Kindergeldantrag abwarten. Das Schreiben folgt in der Regel auf eine Mitteilung vom Bundeszentralamt für Steuern mit der Steuer-ID für das neugeborene Kind. Wer mit dem Zugangscode einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit startet, muss weniger Angaben selbst ausfüllen.

Die gute Nachricht: Bald sollen Eltern in Sachen Papierkram entlastet werden. Demnächst soll das Kindergeld ohne Antrag ausgezahlt werden. Das soll voraussichtlich von März 2027 für Eltern gelten, die bereits ein Kind haben und Kindergeld beziehen. Voraussichtlich ab November 2027 sollen auch Neu-Eltern die Leistung ohne vorherigen Antrag erhalten. (dpa/mp)

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