Der angeklagte Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff auf dem Weg in den Gerichtssaal.

Der angeklagte Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff auf dem Weg in den Gerichtssaal. Foto: Thomas Banneyer/dpa

Kinder mit Psychopharmaka ruhig gestellt? Urteil gegen Kinderpsychiater erwartet

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Seit über einem Jahr läuft der Prozess gegen den Bonner Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff wegen gefährlicher Körperverletzung – nun ist ein Ende in Sicht. Am Mittwoch (4. März) will das Bonner Landgericht das Urteil sprechen.

Laut Anklage soll Winterhoff Kindern und Jugendlichen teils über mehrere Jahre ein ruhigstellendes Psychopharmakon verordnet haben, obwohl dafür „keine Indikation im Rahmen der Zulassung des Medikaments bestanden“ habe. Zudem soll er die Sorgeberechtigten nicht umfassend über mögliche Nebenwirkungen und Behandlungsalternativen aufgeklärt haben. 

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hat für Winterhoff eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Dabei geht sie von einer mittelbaren Täterschaft aus, da der 71-Jährige die Medikamente zwar verordnet, aber nicht selbst verabreicht habe.


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Winterhoff bestreitet die Vorwürfe. Er habe stets mit dem Ziel gehandelt Patienten zu helfen und das Medikament nicht standardmäßig verschrieben. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. 

Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff: Großteil der Fälle abgetrennt

Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen von gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift angeklagt. Im Laufe des Prozesses hatte das Gericht aber 26 Fälle abgetrennt, sodass es im laufenden Verfahren nur noch um zehn Fälle geht.

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Das Antipsychotikum Pipamperon wird zur Behandlung von Schlafstörungen und Unruhezuständen eingesetzt. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollte es laut Herstellerangaben nur unter besonderer Berücksichtigung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses verordnet werden. (dpa)

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