Blick auf den Strand Playa de Palma auf der Mittelmeerinsel Mallorca im April 2026.

Sonne am Playa de Palma auf Mallorca, doch der Urlaub könnte teurer werden. Foto: picture alliance / Chris Emil Janßen | Chris Emil Janssen

Kerosin knapp, Preise rauf: Das müssen Pauschalreisende jetzt wissen

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Steigende Kerosinpreise könnten den Urlaub teurer machen. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, wann Reiseveranstalter mehr Geld verlangen dürfen – und wann Reisende sich wehren können.

Angesichts der Spannungen in der Straße von Hormus sollten Pauschalreisende ihre Rechte kennen. Denn mögliche Engpässe bei der Kerosinversorgung und steigende Treibstoffkosten können Folgen für Flugreisen haben.

Reiseanbieter könnten versuchen, höhere Kosten zumindest teilweise an Urlauberinnen und Urlauber weiterzugeben. Doch das ist nur unter klaren Bedingungen erlaubt.

Kerosinmangel und Pauschalreisen: Wann dürfen Anbieter Preise erhöhen?

Eine nachträgliche Preiserhöhung bei Pauschalreisen ist nur zulässig, wenn der Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthält. Zudem muss der Reiseveranstalter die Gründe und die konkrete Berechnung offenlegen.

„Außerdem dürfen Reiseveranstalter den Preis nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen, und die Anpassung ist auf maximal acht Prozent des ursprünglichen Reisepreises begrenzt. Wird diese Schwelle überschritten, können Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei vom Vertrag zurücktreten“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wichtig: Pauschalreisen umfassen immer mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise. Das können etwa Hotel und Flug sein.

Pauschalreisen: Was bei Flugausfällen gilt

Kommt es bei einer Pauschalreise zu Flugverspätungen oder Flugausfällen, muss der Reiseveranstalter eine Lösung organisieren. Er ist verpflichtet, die Weiterreise sicherzustellen. Das kann etwa dann wichtig werden, wenn Kerosin knapp wird und Flüge wegen Versorgungsproblemen umgeplant werden müssen. Bei erheblichen Verzögerungen kann eine Minderung des Reisepreises infrage kommen.

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Zusätzlich können Ansprüche gegenüber der Airline nach den EU-Fluggastrechten bestehen. „Gerade bei komplexen Problemen, etwa wenn mehrere Rechte parallel greifen, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht so leicht, den Überblick zu behalten“, sagt Rehberg. „Der Pauschalreise-Check gibt hier mit konkreten Handlungsempfehlungen Orientierung und liefert passende Musterschreiben, um Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern durchzusetzen.“

Online-Check hilft kostenlos

Mit dem Online-Tool können Betroffene prüfen, ob Preiserhöhungen, geänderte Reiserouten oder verschobene Abflugzeiten zulässig sind. Auch bei abgesagten oder verspäteten Flügen im Rahmen von Pauschalreisen zeigt das Tool, welche Ansprüche Reisende haben können. Der Pauschalreise-Check ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg zu finden.

Die Straße von Hormus zählt zu den wichtigsten Transportrouten für Rohöl weltweit. Ist die Meerenge nicht von Schiffen befahrbar, kann das die Versorgung mit Rohstoffen beeinträchtigen. Das kann auch die Verfügbarkeit von Kerosin im Flugverkehr einschränken und die Kosten für Flugzeugtreibstoff steigen lassen. (mp)

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