Panorama

Jens Spahn im Babyglück: Er und sein Mann sind Papa geworden

Jens Spahn und Daniel Funke stehen vor Blumen beim Sommerfest von 'Ein Herz für Kinder'.
Daniel Funke (l.) und Jens Spahn (Archivbild)

Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. Eine Leihmutter hat den Jungen zur Welt gebracht.

Unions-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. „We Are Family“, verkündete Funke auf seinem Instagram-Account – auf dem Bild ist das Ehepaar mit einem Kinderwagen im Grünen zu sehen.

„Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm“, sagte Spahn der „Bild“-Zeitung. „Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen.“ Der Junge kam nach Informationen der „Bild“ in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter geboren.


Spahns Büro bestätigte die Medieninformationen auf Anfrage der „dpa“. Der 46-Jährige wolle sich aber nicht weiter äußern. Spahn und Funke (45) sind seit 2017 verheiratet. In der Vergangenheit hatte Spahn über seinen Kinderwunsch gesprochen. Der „Bunten“ sagte er 2021: „Ich denke, wir wären gute Eltern“.

Im November sagte der CDU-Politiker in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“, bisher habe sich der Wunsch nicht erfüllt. Damals fügte er hinzu: „Jetzt sind die Voraussetzungen bei uns sowieso noch etwas schwieriger, um den zu erfüllen.“ In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten und auch ein kontroverses Thema.

Nachricht von Funke und Spahn: „Die stolzen Papas“

„Bild“ zitiert aus einer Nachricht des Paares an Freunde und Kollegen. „Wir sind überglücklich und schockverliebt in den kleinen Mann und freuen uns, wenn Ihr ihn bald selbst kennenlernt. Voller Freude auf ein gemeinsames Leben zu dritt, die stolzen Papas.“ Die Zeitung zitiert Funke mit den Worten: „Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht. Aber wie sagte der große Franz Beckenbauer: ‚Der liebe Gott freut sich über jedes Kind.‘“

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Auch eine Eizellenspende ist nicht erlaubt. Mediziner können sich strafbar machen, wenn sie eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt. 

Verträge über eine Leihmutterschaft gelten hierzulande zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. Leihmütter und ein Paar, das sie beschäftigt, werden in Deutschland aber nicht bestraft, sondern nur etwaige Vermittler.

Debatte nach Streecks Elternschaft

Eine Debatte über Leihmutterschaft hatte es bereits im April gegeben, als der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil ihre Elternschaft bestätigten. „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind“, sagte Streeck damals der «Bunten». Laut „Bunte“ wurde auch das Kind dieses Paares in den USA geboren.

In den USA ist Leihmutterschaft nach Angaben von Kinderwunsch-Beratungswebsites nicht bundesstaatlich geregelt, sondern jeweils auf Ebene der Bundesstaaten. Eine Elternschaft muss in Deutschland nachträglich rechtlich anerkannt werden.

Bedenken gibt es in Deutschland vor allem, weil eine Kommerzialisierung befürchtet wird – dass Leihmütter bezahlt werden. Eine von der damaligen Ampel-Regierung im März 2023 eingesetzte Kommission kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung der Eizellenspende verfassungsrechtlich möglich wäre. 

Auch diese Experten betonten, die kommerzielle Leihmutterschaft solle verboten bleiben. Eine Zulassung der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft wäre dem Gesetzgeber rechtlich möglich, wenn diese auf Ausnahmefälle beschränkt würde. Ein Beispiel wäre etwa ein enges Verhältnis zwischen den Wunscheltern und der Leihmutter. 

Keine Änderung im Gesetz geplant

Zu einer Gesetzesänderung kam es nicht und sie ist auch nicht in Sicht. In einem Interview im Mai wurde die zuständige Bundesjustizministerin, Stefanie Hubig (SPD), gefragt, ob die Möglichkeit einer Leihmutterschaft für schwule Paare in Deutschland eröffnet werden solle. Sie antwortete damals: „Wir haben dazu nichts im Koalitionsvertrag vereinbart, und ich sehe dafür in der Bundesregierung auch keine Mehrheit.“

In einem Beschluss des CDU-Parteitags im Februar dieses Jahres hieß es: „Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.“

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