Inferno in Crans-Montana: Ermittlungen gegen weitere Personen
Die Silvesternacht in der Bar Le Constellation: 40 Tote, 116 Verletzte – und möglicherweise mehr Verantwortliche: Warum Kritiker eine unabhängige Untersuchung fordern und wer jetzt ins Visier geraten könnte.
Nach dem Feuerinferno von Crans-Montana in der Silvesternacht könnte der Kreis der Beschuldigten wachsen. Das teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis mit. Sie ermittelt wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie fahrlässiger Brandstiftung in der Bar Le Constellation, in der 40 Menschen starben und 116 größtenteils schwer verletzt wurden. Der Betreiber der Bar, Jacques Moretti, ist in Untersuchungshaft, seine Frau Jessica auf freiem Fuß.
„Derzeit gelten ausschließlich die Betreiber als beschuldigte Personen“, teilt Staatsanwältin Beatrice Pilloud mit. „Die Staatsanwaltschaft behält sich jedoch ausdrücklich vor, das Verfahren auf alle Personen auszuweiten, deren strafrechtliche Verantwortung in Betracht gezogen werden könnte.“

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Kritiker fordern Sonderstaatsanwalt
Die Gemeinde Crans-Montana hatte eingeräumt, dass die eigentlich vorgeschriebenen Brandschutzkontrollen in der Bar seit 2019 nicht mehr durchgeführt worden waren. Die Verantwortlichen lassen sich inzwischen von Anwälten vertreten und geben keine Auskunft.

In der Bar war beim Feiern wahrscheinlich durch funkensprühende Partyfontänen Schaumstoff an der Decke in Brand gesetzt worden. Rund 80 Besucher überlebten das Inferno mit schweren Brandwunden, die teils monate- oder jahrelange Behandlungen brauchen. Rund 130 Opfer und Angehörige haben sich als Zivilkläger registriert, wie Pilloud berichtet. Sie würden von rund 50 Anwältinnen und Anwälten vertreten.
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Weil sich in den kleinen Gemeinden im Kanton Wallis alle Amtsträger kennen und viele Anwohner über ihre Parteizugehörigkeit vernetzt sind, wird oft die Gefahr von Vetternwirtschaft und Filz genannt. Dafür gibt es einen eigenen Begriff, die „Walliserei“. Deshalb haben Kritiker gefordert, dass die Ermittlungen von einem Sonderstaatsanwalt von außerhalb des Kantons geführt werden. Pilloud weist dies zurück. Es gebe weder objektive noch rechtliche Gründe dafür. (dpa/mp)
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