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Das Urteil gegen Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng wurde vom Gericht wieder aufgehoben.
  • Das Urteil gegen Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng wurde vom Gericht wieder aufgehoben.
  • Foto: dpa

Gewalt gegen Ex-Freundin: Boateng verurteilt

Im vergangenen Jahr verurteilte das Amtsgericht München Jérôme Boateng wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro. Dagegen ging er vor. Doch besser ging das Berufungsverfahren nicht unbedingt für ihn aus.

Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng ist auch in seinem Berufungsprozess wegen Körperverletzung verurteilt worden. Das Landgericht München I verhängte am Mittwoch eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro, insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng – anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil – vorbestraft.

Boateng wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt

Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch – konkret: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, insgesamt 1,8 Millionen Euro.

„Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen“, sagte Richter Andreas Forstner am Mittwoch. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Boateng seine damalige Partnerin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 geschlagen, verletzt und beleidigt hat. Verurteilt wurde Boateng nun in zwei Fällen wegen Körperverletzung, in erster Instanz nur einem Fall.

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Boatengs Verteidiger beantragten am Mittwoch einen Freispruch. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe „im Kampf um die Kinder“ erfunden und „instrumentalisiert“ hat, und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten. Boateng sei jemand, „der eigentlich schon verurteilt war, bevor er morgens aufgestanden ist“, sagte sein Anwalt Peter Zuriel. „Eine prominente Person kann sich nicht in derselben Weise verteidigen wie es ein 0815-Mensch tun würde.“

Sein Kollege Norman Nathan Gelbart sprach von mutmaßlichen Widersprüchen in der Aussage von Boatengs Ex-Freundin: „In dubio pro reo.“ Richter Forstner erwiderte: „Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo.“

Staatsanwältin: Vorfall sei „nur die Spitze des Eisberges“

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert. Der Vorfall sei wohl „nur die Spitze des Eisberges“, sagte Staatsanwältin Stefanie Eckert und sprach von einer von Gewalt geprägten Beziehung zwischen Boateng und seiner Ex-Partnerin.

Eckert kritisierte auch die Verteidigung des Fußballers. Seine Anwälte hätten im Verfahren „Dreck über die Geschädigte geworfen“, sagte die Staatsanwältin.

Boatengs Verteidiger hatten vor den Plädoyers betont, dass sich die finanziellen Verhältnisse ihres Mandanten geändert hätten. Werbepartner hätten Verträge mit Boateng – zum Beispiel für Brillenwerbung – gekündigt. Darum habe er derzeit nur das Einkommen von Olympique Lyon, wo er unter Vertrag steht. Das seien etwas mehr als 240.000 Euro netto im Monat, davon gingen aber noch Unterhaltskosten für seine drei Kinder ab. Allein für die elfjährigen Zwillingstöchter Boatengs berechneten die Anwälte Unterhaltskosten von 5000 Euro im Monat pro Kind. (dpa)

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