Gefährlicher Trend: Schule verbietet Zahnstocher – der Hintergrund ist ernst
Eine Münchner Realschule hat Zahnstocher auf dem Schulgelände verboten. Der Grund: Dort seien vermehrt Nikotinzahnstocher im Umlauf gewesen, heißt es in einem Elternbrief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es sei den Lehrern schlicht unmöglich, diese von herkömmlichen zu unterscheiden. Zuvor hatten Münchner Medien über das Verbot berichtet.
„Da der Konsum nikotinhaltiger Produkte für unsere Schülerinnen und Schüler selbstverständlich nicht erlaubt und gesundheitlich absolut schädlich ist, mache ich von unserem Hausrecht Gebrauch. Ab sofort ist das Mitbringen und Benutzen jeglicher Zahnstocher in der Schule untersagt“, schreibt der kommissarische Schulleiter der städtischen Carl-von-Linde-Realschule in München, Harald Kraus, in dem Brief an die Eltern.
Zahnstocher waren mit Nikotin getränkt
Es gebe inzwischen Zahnstocher, die mit Geschmacksstoffen oder sogar mit Nikotin getränkt seien. „Suchtmittel haben an unserer Schule nichts zu suchen, das gilt auch für Nikotinzahnstocher“, sagte er auf Anfrage. Er wolle auch eine Ausweitung des Trends verhindern.

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Der Münchner Stadtschulrat Florian Kraus begrüßte die Entscheidung der Schule und betonte: „Eine Nikotinsucht entsteht schnell – egal, wie das Nikotin konsumiert wird. Mit dem Verbot will der Schulleiter die Kinder vor Suchterkrankungen schützen.“
Nach Angaben des Münchner Bildungsreferates ging der Brief bereits Ende Oktober an die Eltern der Schüler raus. Zuvor hatten die Lehrer den Trend vermehrt beobachtet – vor allem bei Schülerinnen und Schülern der siebten Klassen, aber nicht nur dort.
Schulleiter: Trend sei nicht „cool“
Schulleiter Kraus bat die Eltern, einen Blick darauf zu haben, ob auch ihre Kinder solche Produkte besitzen. Und an seine Schüler gerichtet betonte er: „Auch wenn solche Trends vermeintlich ,cool‘ wirken, sie sind es nicht.“
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Auch an seine Kollegen appellierte er, wachsam zu sein und den Schülern nicht alles zu glauben. Sollte jemand behaupten, er dürfe dank einer Ausnahmegenehmigung auf einem Zahnstocher herumkauen, könne das nicht stimmen. „Es gibt keine Ausnahmen. Das Verbot ist eindeutig und für alle verbindlich.“ (dpa/mp)
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