Innsbruck

Das Landesgericht Innsbruck. (Archivbild) Foto: picture alliance / BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com | BARBARA GINDL

Freundin am Großglockner erfroren – Alpinist vor Gericht

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Gut ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Bergsteigerin steht ihr Freund vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen schwere Fehler und grobe Fahrlässigkeit vor – die Verteidigung spricht dagegen von einem tragischen Unglücksfall.

Gut ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Frau auf dem Großglockner in Österreich steht ihr Freund vor Gericht. An einem Wintermorgen im Januar 2025 waren die beiden zum höchsten Berg des Alpenlandes aufgebrochen. Der heute 37-jährige Mann muss sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung verantworten.

Vor dem Prozess fand die Staatsanwaltschaft drastische Worte. Der Angeklagten habe seine Freundin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen, hieß es in einer Mitteilung. 

Staatsanwaltschaft wirft schwere Fehler vor

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Alpinisten eine Reihe von schweren Fehlern vor. Die Behörde meint, dass er die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt und nicht für die nötige Ausrüstung gesorgt habe.

Auch habe er nicht rechtzeitig am letzten möglichen Umkehr-Punkt auf der Route kehrtgemacht, obwohl ein Wind mit bis zu 74 Kilometern pro Stunde für eine Fühltemperatur von minus 20 Grad gesorgt habe.

Als ein Polizeihubschrauber spätabends in der Dunkelheit zu dem Paar am Berg aufstieg, setzte der Mann keinen Notruf ab. Erst nach Mitternacht habe er die Alpinpolizei kontaktiert, aber nicht mehr auf Anrufe der Einsatzkräfte reagiert. 

Verteidiger sieht „Unglücksfall“

Nach Angaben seines Verteidigers ließ der Mann schließlich seine Freundin zurück, um selbst Hilfe zu holen. Der Anwalt hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Aus seiner Sicht war der Tod der Frau „ein tragischer Unglücksfall“, wie die „Kleine Zeitung“ aus einer Stellungnahme des Juristen an die Staatsanwaltschaft zitierte.

Demnach habe das Paar die Tour auf den Großglockner gemeinsam geplant und sich ausreichend vorbereitet gefühlt. Erst in der Nacht sei der Frau die Kraft ausgegangen.

Richter ist Alpin-Experte

Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter hat nun darüber zu entscheiden, ob der 37-Jährige für den Tod seiner Freundin zur Rechenschaft gezogen wird. Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft.

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Für den Prozess war vorerst nur ein Tag eingeplant. Allerdings sollen zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen – darunter Bergretter – aussagen. Deshalb ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen. (mp/dpa)

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