Mann im grauen Kapuzenpullover mit Mikro

Rapper Bushido verlangt Millionen von seinem Ex-Geschäftspartner Foto: picture alliance / PIC ONE | Torsten Hirdes

Es geht um Millionen: Urteil im Prozess zwischen Bushido und Abou-Chaker

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Die Zeiten, in denen sie Seite an Seite im Rampenlicht standen, sind lange vorbei. Seit Jahren streiten Bushido und sein Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker. In dieser Runde geht der Punkt an den Rapper.

Nach jahrelangem Gerichtsstreit ist klar: Bushidos Ex-Manager muss dem Rapper Einnahmen in Millionenhöhe zahlen. Das Kammergericht Berlin hat eine Berufung von Arafat Abou-Chaker gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September 2023 zurückgewiesen und damit dessen Entscheidung bestätigt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. 

Abou-Chaker muss 1,8 Millionen Euro zahlen

Nach dem Urteil muss der 49-Jährige knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido zahlen. Hintergrund ist, dass es aus Sicht des Gerichts keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben hat. Der Rapper hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner, der als Berliner Clan-Chef gilt, die Summe nicht zahlen müssen.

Nach dem Gerichtsbeschluss muss Abou-Chaker die Kosten des Prozesses zahlen. Der 2. Zivilsenat hat den Streitwert für das Berufungsverfahren auf etwas über 3 Millionen Euro festgesetzt, wie der Sprecher sagte. Damit dürften deutlich über 200.000 Euro zusätzlich anfallen. 

War Abou-Chaker Geschäftspartner oder Manager?

Kernfrage des komplexen Verfahrens war, ob Abou-Chaker damals Geschäftspartner von Bushido war oder sein Manager. Das Landgericht Berlin entschied im September 2023, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Darum muss Abou-Chaker zahlen, wie nun die nächsthöhere Instanz entschied. 

Losgetreten hatte das Verfahren der einstige Weggefährte selbst: Er forderte von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, Einnahmen aus der gemeinsamen Zeit. Der Rapper wehrte sich gegen die Millionenforderung – erfolgreich. 

Urteil im Prozess noch nicht rechtskräftig

Bereits im April 2023 kam es zu einem sogenannten Versäumnisurteil. Dies ist bei Zivilprozessen der Fall, wenn ein Beteiligter etwa nicht zum Termin erscheint oder keinen Antrag stellt. Letzteres war der Grund für das Versäumnisurteil. Gegen diese Entscheidung wehrte sich Abou-Chaker bis jetzt erfolglos. 

Die Entscheidung ist nach Angaben des Gerichtssprechers nicht rechtskräftig. Damit sich der Bundesgerichtshof (BGH) damit befasst, müsste Abou-Chaker jedoch eine juristische Hürde nehmen: Eine Revision haben die Richter zunächst nicht zugelassen. 

Zahlreiche Gerichtsverfahren seit 2017

Bushido und sein langjähriger Partner posierten einst auf roten Teppichen, in der Musikbranche kam man kaum an ihnen vorbei. Seit der Trennung im Jahr 2017 wurden Gerichtssäle zunehmend zu ihrer Bühne. 

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand jahrelang ein Strafprozess vor dem Berliner Landgericht unter anderem wegen möglicher Gewalt und anderer Straftaten. Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger – und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf seinen Aussagen.

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Rund dreieinhalb Jahre nach Prozessbeginn sprachen die Richter Abou-Chaker im Februar 2024 jedoch von den Hauptvorwürfen frei. Allerdings muss der 49-Jährige eine Geldstrafe von mehreren Zehntausend Euro zahlen, weil er Gespräche mitgeschnitten hatte. Dieses Urteil bestätigte der BGH Ende vergangenen Jahres. Damit wird eine Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro) fällig. 

Weitere Verfahren zwischen den beiden einstigen Geschäftspartnern, unter anderem wegen gemeinsamer Immobiliengeschäfte, beschäftigten zuletzt auch Gerichte in Brandenburg. (dpa)

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