Nach den Vorwürfen von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann demonstrieren Frauen und Männer gegen Gewalt. Foto: IMAGO/Sabine Gudath

Digitale Gewalt: So können Betroffene sich wehren

kommentar icon
arrow down

Manipulierte Videos, intime Bilder, gezielte Hasskampagnen: Digitale Gewalt greift um sich. Sie trifft Prominente wie Collien Fernandes genauso wie Privatpersonen – und richtet oft großen Schaden an. Was Betroffene jetzt tun sollten und wo sie Hilfe finden.

Digitale Gewalt beginnt oft plötzlich. Eine Nachricht. Ein Foto. Ein Video, das man nie selbst geteilt hat. Inhalte, die sich rasend schnell verbreiten und echten Schaden anrichten. Laut Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) verlagert sich Gewalt zunehmend in den digitalen Raum. Die Folgen sind real. Und sie können jede und jeden treffen.

Digitale Gewalt: Diese Formen sind besonders verbreitet

Digitale Gewalt umfasst alle Formen von Angriffen über Internet und Smartphone. Dazu gehören soziale Netzwerke, Messenger, E-Mails oder Dating-Apps. Typische Formen sind Cyberstalking, also das ständige Verfolgen und Überwachen online, gezielte Beleidigungen, Drohungen und Einschüchterungen (sogenanntes Cyberharassment).

Besonders schwerwiegend ist die Verbreitung intimer Bilder ohne Zustimmung, oft als „Racheporno“ bezeichnet. Hinzu kommen intime Deepfakes: täuschend echte, KI-generierte Nacktaufnahmen oder Videos. Auch Doxing, also das Veröffentlichen privater Daten wie Adresse oder Telefonnummer, sowie Identitätsdiebstahl durch Fake-Profile gehören dazu.

Digitale Gewalt ist keine Privatangelegenheit und kein Kavaliersdelikt. Das betont das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die Auswirkungen sind häufig gravierend. Viele Betroffene leiden unter Angst, Schlafstörungen oder ziehen sich sozial zurück. Trotzdem fällt es vielen schwer, Hilfe zu suchen. Scham, Angst oder Unsicherheit halten sie davon ab.

Hilfe bei digitaler Gewalt: Diese Anlaufstellen gibt es

In Deutschland gibt es mehrere kostenlose und vertrauliche Hilfsangebote. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr erreichbar unter 116 016. Es bietet anonyme Beratung, auch per Chat, in 18 Sprachen und Gebärdensprache.

Die Organisation HateAid unterstützt speziell bei digitaler Gewalt und Hassrede. Sie bietet rechtliche Hilfe und begleitet Betroffene bei Anzeigen. Über die Website „Frauen gegen Gewalt“ können Betroffene bundesweit rund 210 Beratungsstellen finden. Auch der Weiße Ring hilft Opfern von Gewalt – telefonisch unter 116 006 oder vor Ort in rund 400 Beratungsstellen.

Was Betroffene konkret tun sollten

Wer betroffen ist oder Beweise hat, sollte schnell handeln. Wichtig ist, Beweise zu sichern. Screenshots sollten Datum, Uhrzeit, Username und URL enthalten. Wenn das zu belastend ist, kann eine Vertrauensperson helfen, so die Polizei. Inhalte sollten direkt auf den Plattformen gemeldet werden. Auch diese Meldungen sollten dokumentiert werden. Außerdem ist es möglich, Anzeige bei der Polizei zu erstatten – auch online über spezielle Portale der Bundesländer.

Das könnte Sie auch interessieren: Morddrohungen: Collien Fernandes sagt Teilnahme an Demo in Hamburg ab

Bei intimen Bildern kann das kostenlose Tool StopNCII helfen und einen digitalen Fingerabdruck (Hash) des Bildes erstellen, ohne es hochzuladen. Technologieunternehmen, die sich an StopNCII.org beteiligen, erhalten den Hash und können ihn nutzen, um festzustellen, ob jemand diese Bilder auf ihren Plattformen geteilt hat oder zu teilen versucht. So kann man die weitere Verbreitung auf Partnerplattformen verhindern.

So ist die Rechtslage in Deutschland

Ein einheitlicher Straftatbestand für digitale Gewalt existiert bislang nicht. Die Bundesregierung plant jedoch neue Regelungen. Schon jetzt können einzelne Taten strafbar sein. Cyberstalking fällt unter Nachstellung nach Paragraf 238 Strafgesetzbuch.

Das könnte Sie auch interessieren: Fall Ulmen: Verwirrung um Ermittlungen in Itzehoe – das steckt dahinter

Auch die Verbreitung intimer Bilder ohne Zustimmung kann strafrechtlich verfolgt werden, selbst wenn sie ursprünglich einvernehmlich entstanden sind. Zusätzlich können Betroffene zivilrechtlich gegen Täter vorgehen. Da die Rechtslage oft komplex ist, kann anwaltliche Beratung sinnvoll sein. (dpa/vd)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test