Mitglieder der spanischen Guardia Civil sind nahe eines Strandes im Einsatz.

Mitglieder der spanischen Guardia Civil sind nahe eines Strandes im Einsatz. Foto: Guardia Civil/Europapress/dpa

Deutscher Polizist verprügelt Taxifahrer auf Mallorca – das droht ihm jetzt

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Für einen deutschen Polizisten, der auf Mallorca einen Taxifahrer krankenhausreif geprügelt haben soll, wird es teuer. Aber eine Haftstrafe muss er nicht mehr fürchten.

Eine Strafrichterin auf Mallorca hat eine mündliche Verhandlung gegen den deutschen Polizisten angeordnet, der im Sommer 2024 einen Taxifahrer verprügelt haben soll. Das berichtete die „Mallorca Zeitung“, der der Beschluss nach eigenen Angaben vorliegt. Der Anwalt des Opfers bestätigte die Information. Da der Polizist dem Opfer bereits außergerichtlich eine Entschädigung zahlte, muss er keine Haftstrafe mehr befürchten.

Der Polizist aus Essen war im August 2024 mit einer Gruppe Kollegen nach einer Schulung auf Mallorca im Urlaub. Die Beamten fuhren mit dem Taxi vom Ballermann zu einem Landhotel in der Mitte der Urlaubsinsel. Nach der Ankunft fehlte ein Handy der Polizisten, die daraufhin den Taxifahrer des Diebstahls beschuldigten und attackierten. Der damals 71-Jährige erlitt dabei erhebliche Verletzungen, darunter mehrere Knochenbrüche. Das Telefon tauchte später in einer Tasche der Deutschen wieder auf.

Mallorca: Polizist zahlt Schmerzensgeld – und vermeidet so Haft

Die spanische Polizei nahm nach der Tat zunächst drei Deutsche fest, die kurz darauf von einer Haftrichterin wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Gegen zwei von ihnen wurden die Verfahren inzwischen eingestellt. Gegen den Dritten besteht Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung, die nach spanischem Recht mit Gefängnis bestraft werden kann. 


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Täter und Opfer einigten sich jedoch bereits außergerichtlich. Der Polizist entschädigte den Taxifahrer vergangenes Jahr mit 40.000 Euro und übernahm dessen Anwaltskosten in Höhe von 10.000 Euro. Teil des Deals war es, dass der Beamte keine Gefängnisstrafe bekommt, die seinen Job gefährden würde. 

Ob der Angeklagte im Dienst bleiben darf, steht noch nicht fest

Die Staatsanwaltschaft fordert nun nur noch eine Geldstrafe in Höhe von 1.950 Euro. Zudem soll der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen. Auf zivilrechtlicher Ebene kommen aber weitere hohe Forderungen auf den Polizisten zu. Die Unfallversicherung macht 11.000 Euro für Behandlungskosten des Taxifahrers geltend und der Eigentümer des Taxis, mit dem das Opfer unterwegs war, gut 56.000 Euro Schadenersatz.

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Ein Termin für die mündliche Verhandlung, an der der Deutsche per Videoschalte teilnehmen könnte, steht noch nicht fest. Auch wie es mit seiner Tätigkeit als Polizist weitergeht, ist offen. (dpa)

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