Ein mobiler Blitzer steht versteckt im Gebüsch (Symbolbild).

Ein mobiler Blitzer steht versteckt im Gebüsch (Symbolbild). Foto: picture alliance / Maximilian Koch | Maximilian Koch

Blitzer-App im Auto: Erlaubt oder verboten? Was Fahrer wissen müssen

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Blitzer-Apps versprechen Schutz vor teuren Fotos und Bußgeldern. Doch wer die Blitzer-App im Auto während der Fahrt nutzt, riskiert anderen Ärger. Was gilt, was verboten ist und welche Warnungen legal sind.

Mindestens zweimal im Jahr richtet sich die Aufmerksamkeit vieler Autofahrer aufs Blitzen und Geblitztwerden. Vor allem die sogenannten Blitzermarathons im April und August sorgen regelmäßig für großes Interesse. Die diesjährige Frühjahrsaktion läuft noch bis Sonntag, den 19. April. Haupttag der „Speedweek“ war laut ADAC der Mittwoch, 15. April. Fast alle Bundesländer beteiligen sich an der Aktion. Nur das Saarland bleibt außen vor.

Doch nicht nur während Blitzermarathons gilt, dass sich Autofahrende an die vorgeschriebenen Tempolimits halten müssen. Im Alltag kann es aber passieren, dass ein Schild übersehen wird oder man kurz unaufmerksam ist – und schon wird es teuer. Im Einzelfall droht sogar ein Fahrverbot.

Für Fahrer ist die Nutzung einer Blitzer-App im Auto verboten

Genau deshalb greifen manche zu Blitzer-Apps oder Radarwarnern. Doch die Nutzung und auch die betriebsbereite Mitführung solcher Geräte sind für Fahrzeugführer verboten. Das regelt die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 23 Absatz 1c. Erfasst sind dabei Blitzer-Apps, Radarwarngeräte und andere Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören. Wer am Steuer sitzt, darf solche Helfer während der Fahrt also nicht nutzen.

Verboten ist allerdings nicht schon der bloße Besitz. Vor dem Losfahren darf man also nachsehen, ob auf der Strecke Kontrollen gemeldet sind. Auch während einer Pause kann man die weitere Strecke überprüfen. Entscheidend ist, dass die Nutzung nicht während der Fahrt erfolgt und keine automatische Warnung aktiv ist.

Blitzer-App im Auto: Auch der Beifahrer darf nicht warnen

Die Idee klingt für manche clever: Dann nutzt eben einfach der Beifahrer die App. Genau das ist aber ebenfalls nicht erlaubt. Was lange als Grauzone galt, ist seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2023 untersagt. Das Gericht sah auch darin eine Ordnungswidrigkeit.

In dem Fall hatte die Beifahrerin die App auf ihrem Smartphone aktiviert und das Gerät auf der Mittelkonsole abgelegt. So wurde der Fahrer weiter vor möglichen Kontrollen gewarnt.

Erlaubt ist es, vor Fahrtantritt oder während einer Rast online, in Apps oder über Social Media nach gemeldeten Blitzerstandorten auf der weiteren Strecke zu schauen. Wichtig ist nur, solche Angebote nicht während der Fahrt zu nutzen oder sich automatisch warnen zu lassen. Manche Kommunen und Polizeibehörden geben Standorte außerdem vorab bekannt.

Auch Durchsagen lokaler und regionaler Radiosender sind erlaubt. Ebenso dürfen Autofahrer auf Warnungen anderer Verkehrsteilnehmer achten, denn auf Verkehrskontrollen aufmerksam machen dürfen diese grundsätzlich. Wer selbst warnen will, sollte aber nicht zur Lichthupe greifen. Sie ist laut Paragraf 16 StVO nur zur Warnung vor echten Gefahrenstellen und zum Anzeigen eines Überholvorgangs außerorts gedacht.

Was nach dem Blitzen passiert

Wer geblitzt wird, kann direkt vor Ort von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden. Dann wird der Verstoß sofort angesprochen. Laut ADAC-Sprecher Alexander Römer soll damit auch ein Lerneffekt verbunden sein. Oft ist es möglich, direkt vor Ort zu bezahlen, etwa mit Karte. Wer sich bei dem Vorwurf unsicher ist, kann die Zahlung aber verweigern. Dann kommt die Zahlungsaufforderung nach Hause.

Wird dieses Verwarnungsangebot nicht fristgerecht angenommen, leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Einspruch kann teuer werden

Manchmal merkt man nur das Blitzen – oder auch das nicht – und entdeckt den Vorwurf erst später im Briefkasten. Wer Zweifel an der Messung hat, kann Einspruch einlegen. Allerdings können dann auch Kosten für Sachverständige entstehen. Deshalb sollte ein Einspruch gut überlegt sein, vor allem dann, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung keine Kostendeckungszusage erteilt.

Nicht immer erkennt man sich auf dem Blitzerfoto eindeutig. Auch die Verjährung kann eine Rolle spielen. Für die erste Ermittlungsmaßnahme, meist die Anordnung zum Erlass eines Anhörungsbogens, hat die Behörde drei Monate Zeit. Laut ADAC steht das Datum dieser Anordnung aber nicht auf dem Anhörungsbogen selbst, sondern nur in der Bußgeldakte.

Wann das Schreiben tatsächlich zugestellt wird, ist für eine mögliche Verjährung nicht entscheidend. Der ADAC rät deshalb in solchen Fällen zu anwaltlicher Hilfe, um Akteneinsicht zu bekommen. Generell sei anwaltliche Unterstützung bei Einsprüchen sinnvoll. Wer dagegen sicher weiß, dass der Vorwurf berechtigt ist, sollte besser zahlen. Sonst können zusätzliche Kosten entstehen. (dpa/mp)

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