Gericht

Das Landgericht Frankfurt. (Archivbild) Foto: picture alliance / imageBROKER | Thomas Robbin

Preisfalle? Verbraucherzentrale verklagt die Deutsche Bahn

kommentar icon
arrow down

Die Verbraucherzentrale Hamburg zieht gegen die Deutsche Bahn vor Gericht. Es geht um die „My BahnCard“ für junge Reisende – und eine Klausel, die sich nach Ansicht der Verbraucherschützer als teure Falle entpuppen kann.

Die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg richtet sich die Klage gegen eine aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässige Klausel bei der „My BahnCard“ der Deutschen Bahn. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde Klage gegen die DB Fernverkehr AG eingereicht, wie aus einer Pressemitteilung der Verbaucherzentrale hervorgeht. Ziel ist es, eine Regelung zu stoppen, durch die sich die günstige Karte für junge Menschen automatisch in eine deutlich teurere reguläre BahnCard umwandelt.

„My BahnCard“ verlängert sich automatisch

Die „My BahnCard“ richtet sich an Reisende bis einschließlich 26 Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Problematisch wird es laut Verbraucherzentrale mit dem 27. Geburtstag: Im darauffolgenden Verlängerungszeitraum erhalten Kundinnen und Kunden ohne erneute Zustimmung eine reguläre BahnCard zum Normalpreis. Die Preisunterschiede sind erheblich: In der 2. Klasse kostet die „My BahnCard 25“ derzeit 39,90 Euro, die reguläre „BahnCard 25“ 62,90 Euro.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist der automatische Wechsel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt und für viele Betroffene kaum erkennbar. „Junge Menschen nutzen die BahnCard meist über mehrere Jahre hinweg. Dass sie sich ausgerechnet nach dem 27. Geburtstag in ein deutlich kostspieligeres Abo verlängert, kommt für viele völlig überraschend“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

„Kostenrisiken gehören nicht ins Kleingedruckte, sondern müssen klar kommuniziert werden“, so Rehberg. Besonders kritisch sei, dass sich das BahnCard-Abo automatisch um ein weiteres Jahr verlängere und keine monatliche Kündigung nach der Erstlaufzeit möglich sei.

Das könnte Sie auch interessieren: Ernsthaft?! So viel hat die Bahn-Kampagne mit Anke Engelke gekostet

Zuvor hatte die Verbraucherzentrale die Bahn abgemahnt. Eine außergerichtliche Einigung kam jedoch nicht zustande. Nun soll das Gericht klären, ob die Bahn die beanstandete Klausel künftig weiter verwenden darf.

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test