Geldscheine
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  • Foto: (c) dpa

„Außergewöhnliches Unwetter“: 50.000 Euro fallen einfach vom Himmel

Geld regnet vom Himmel: Wovon mancher träumt, ist in Mainz passiert. Scheine im Wert von mindestens 50.000 flatterten durch die Luft. Der Hintergrund war zunächst unklar. Die Behörden aber warnen.

Geldscheine im Wert von mindestens 50.000 Euro sind in Mainz aus einem Hochhaus geflattert. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hatten mehrere Anwohner aus dem Hochhauskomplex in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt am Montagmittag das „außergewöhnliche Unwetter“ gemeldet. Anwohner hätten bereits einen fünfstelligen Betrag eingesammelt und der Polizei übergeben. Bei der Suche nach Scheinen kam zudem ein Spürhund zum Einsatz. Eine Sprecherin betonte, dass das Einstecken der Banknoten nicht erlaubt ist. Es handele sich um eine Fundunterschlagung, die zu einer Geld- oder Haftstrafe führen könne. 

Kurioser Geldregen in Mainz

Der Eigentümer der hohen Geldsumme war zunächst unbekannt. Auch bis zum späten Dienstagabend habe sich noch niemand gemeldet, sagte ein Polizeisprecher. Das Geld werde somit dem Fundbüro der Stadt Mainz übergeben. Zugleich liefen die polizeilichen Ermittlungen weiter. Der rechtmäßige Eigentümer kann gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises das Geld abholen.

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Unklar war laut Polizei, aus welchem Gebäude der Geldregen stammte und warum die Banknoten aus dem Haus geflogen waren. „Die Vermutungen reichen von eingenähtem Geld in einem Kopfkissen, das versehentlich beim Ausschlagen herausfiel, bis hin zu Geld, das aus einer Straftat stammt“, hieß es. Zuvor hatte der Südwestrundfunk berichtet.

Fundunterschlagung ein heikles Delikt

„Ich vermute, der Tatbestand der Fundunterschlagung ist nicht allen Menschen bekannt“, sagte die Rechtsexpertin Jennifer Vanessa Kaiser. Bei einem Geldschein handele es sich um eine „fremde bewegliche Sache“ im Sinne des Gesetzes. „Wenn ich den Schein einfach einstecke, unterschlage ich ihn rein juristisch. Dann könnte eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen.“ Abzugeben sei eine solche Fundsache bei der Polizei oder im Fundbüro. „Ebenfalls gesetzlich geregelt ist ein gestaffelter Finderlohn“, sagte Kaiser in Ingelheim am Rhein. (dpa/mp)

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