Auf Klassenfahrt gestorben: 25.000 Euro für ein totes Kind – ist das gerecht?
Der Vater der 13-jährigen Emily, die auf einer Klassenfahrt nach London starb, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Düsseldorfer Landgericht deutlich gemacht. Die Richter schlugen 25.000 Euro als Vergleich vor.
Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro. Er sei seit einem Jahr arbeitsunfähig, leide an schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Seit der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden habe, sei ihm erst richtig bewusst geworden, was passiert sei.
Tod auf Klassenfahrt: Mädchen hatte Diabetes
Emily war im Juni 2019 in London gestorben. Zwei Lehrerinnen waren wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Sie hatten laut Urteil gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.
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Hätten sie von der Diabetes-Erkrankung des Mädchens gewusst, hätten sie seine akute Überzuckerung während der Klassenfahrt früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert. (mp/dpa)
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