Afghanen mit Klagen gegen deutsche Behörden erfolgreich
Die Bundesregierung will Afghanen mit Aufnahmezusage eigentlich nicht mehr kommen lassen. Wer von den Betroffenen klagt, hat vor Gericht aber oft Erfolg.
Viele Afghanen mit Aufnahmezusage sind mit ihren Klagen gegen die Bundesregierung erfolgreich. Das geht aus Angaben der Verwaltungsgerichte in Berlin und im bayerischen Ansbach an die Deutsche Presse-Agentur hervor. Es geht dabei um Menschen im sogenannten Bundesaufnahmeprogramm, die wegen besonderer Gefährdung eine Zusage für die Aufnahme in Deutschland haben. Viele warten seit Monaten in Pakistan auf Einreisevisa.
Vorgehen gegen mangelnde Visa oft erfolgreich
Von mindestens 117 Eilverfahren, die beim Verwaltungsgericht Berlin seit Mitte Mai eingegangen sind, gingen demnach 49 Verfahren zugunsten der Antragsteller aus. Meist wurde die Bundesregierung zur Erteilung eines Visums verpflichtet, in manchen Fällen auch nur zum Treffen einer Entscheidung. In 18 Fällen wurde der Eilantrag der Betroffenen zurückgewiesen, 41 Verfahren waren am 31. Oktober noch offen. Die Zahlen sind nicht unbedingt vollständig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Gericht droht Bundesregierung mit Zwangsgeld
In 14 Fällen drohte das Gericht bislang der Bundesregierung ein Zwangsgeld an, in der Regel im Umfang von 10.000 Euro, weil diese nicht aktiv wurde bei der Umsetzung der Gerichtsentscheidungen. Zur Festsetzung eines Zwangsgelds sei es, soweit ersichtlich, aber bisher nicht gekommen.
Doch nicht immer erteilte das Auswärtige Amt ein Visum, wenn es vom Gericht dazu verpflichtet wurde. In manchen Fällen hat das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Aufnahmezusage zurückgenommen oder widerrufen. „Hiermit wird dem Visumanspruch der jeweiligen Antragsteller praktisch die Grundlage entzogen“, erklärt das Gericht.
Zusammenhang gibt es nicht
Einen Zusammenhang gibt es laut dem für das Bamf zuständigen Bundesinnenministerium dabei nicht. „Die Prüfung eines Widerrufs oder der Rücknahme einer Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erfolgt unabhängig von laufenden Eil- oder Klageverfahren auf Visumserteilung“, erklärt eine Sprecherin. „Überschneidungen eines laufenden Aufhebungsverfahren und der Einreichung eines Eilantrags auf Visumserteilung sind daher nicht ausgeschlossen.“
Weshalb die Klagen Erfolg haben
Einige der Betroffenen haben sich dagegen gewehrt, wegen des Bamf-Standorts Nürnberg beim Amtsgericht Ansbach. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind dort rund 30 Verfahren bekannt.
In zwei Dritteln der Fälle hatte das Bundesamt einen Widerruf damit begründet, dass gegen die jeweils Betroffenen Sicherheitsbedenken bestünden. In diesen Fällen sei das Gericht zu 90 Prozent den Klägern – und nicht der Bundesregierung – gefolgt.
In einem Drittel der Fälle war durch das Bamf eine Rücknahme erfolgt, die damit begründet worden war, dass eine Verfolgung im Heimatland nicht oder nicht mehr gegeben sei. In diesen Fällen sei in den Eilsacheverfahren sämtlich gegen das Bundesamt entschieden worden, teilte ein Gerichtssprecher mit.
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In den meisten der insgesamt rund 30 Fälle seien die Verfahren bereits eingestellt, weil beide Parteien die Eilsache-Entscheidung akzeptiert hätten. Zu Hauptsacheverfahren komme es somit nur noch bei einer Handvoll von Fällen.
Warten in Pakistan
Die schwarz-rote Bundesregierung stoppte das Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen im Mai. Erst kürzlich hatte die Bundesregierung einem Teil dieser Menschen Geld angeboten, wenn sie aus dem Programm ausscheiden. Viele afghanische Familien harren seit Monaten oder gar Jahren in Islamabad aus. (dpa/mp)
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