Blumen und eine Kerze liegen auf einem Schotterplatz vor dem Eingang zu einem Spielplatz. Auf einem Spielplatz im Sauerland soll in der Nacht auf den 10. Mai ein 17-Jähriger einen 14-Jährigen erstochen haben.

Blumen und eine Kerze liegen auf einem Schotterplatz vor dem Eingang zu einem Spielplatz. Auf einem Spielplatz im Sauerland soll in der Nacht auf den 10. Mai ein 17-Jähriger einen 14-Jährigen erstochen haben. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Thissen

14-Jähriger auf Spielplatz erstochen: Das war Mord!

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Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 14-Jährigen auf einem Spielplatz in Menden im Sauerland ist nun ein 17-Jähriger wegen Mordes zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

Die Jugendkammer des Landgerichts Arnsberg sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Teenager aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch getötet hatte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. 

14-Jähriger erstochen: Urteil da

Zudem sei der 17-Jährige auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Bei der Auseinandersetzung im Mai war ein damals 17 Jahre alter Jugendlicher ebenfalls schwer verletzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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Mit dem Hauptangeklagten saßen neun weitere Jugendliche im Alter zwischen 16 und 17 Jahren auf der Anklagebank. Acht von ihnen wurde nach Angaben des Gerichts zum Prozessauftakt zur Last gelegt, an einem von mehreren Angriffen beteiligt gewesen zu sein, die den Tod des 14-Jährigen zur Folge hatten. 

Fünf der neun Jugendlichen wurden nun ebenfalls schuldig gesprochen. Vier „wegen Beteiligung an einer Schlägerei in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ und einer wegen Beihilfe dazu, wie der Gerichtssprecher schilderte. Sie müssen Sozialstunden in unterschiedlichem Umfang zwischen 60 und 80 Stunden leisten und sind verpflichtet zur Teilnahme an einem sechsmonatigen Anti-Gewalttraining. 

Bei den vier anderen sei keine Tatbeteiligung nachgewiesen worden. Sie wurden freigesprochen.

Öffentlichkeit war vom Prozess ausgeschlossen 

Aus Rücksicht auf das Alter der Minderjährigen hatte der Prozess seit Anfang November unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendkammer des Gerichts stattgefunden. Details zur Urteilsbegründung wurden nicht genannt.

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Früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der 17-Jährige in einer Nacht im Mai mit einem Messer auf den 14-Jährigen eingestochen. Vorher habe es eine Auseinandersetzung mit mehreren Personen gegeben. Der Junge mit mazedonischer Staatsangehörigkeit war so schwer verletzt worden, dass er nach vergeblichen Reanimationsversuchen wenig später im Krankenhaus starb. Der 17-jährige Deutsche war geflüchtet, aber am Abend nach der Tat in einem Versteck festgenommen worden. (dpa/mp)

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