Erbschaftssteuer: Es braucht keine Revolution, aber mehr Fairness!
Jedes Jahr werden in Deutschland laut des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zwischen 300 und 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Für nur etwa ein Viertel dieses Betrags werden überhaupt Steuern fällig. Ist das gerecht? Nein, sagt die SPD und hat ein neues Konzept für eine Reform der Erbschaftssteuer vorgelegt. Die Aufregung ist groß – in weiten Teilen aber unberechtigt.
Anders als Arbeit wird Vermögen hierzulande nur wenig besteuert. Das ist eine der Gründe, warum die Vermögensverteilung in keinem Land der EU so weit auseinanderklafft wie in Deutschland. Trotzdem ist die Erbschaftssteuer in vielen Umfragen überraschend unbeliebt. Viele Menschen befürchten wohl, dass ihnen der Staat das berühmt-berüchtigte „Oma ihr Häuschen“ mit (noch höheren) Steuern aus der Hand schlägt.
Die Angst hat die SPD in ihren Vorschlag eingepreist
Doch diese Angst scheinen die Sozialdemokraten diesmal in ihren Vorschlag eingepreist zu haben. Im Zentrum des Konzepts steht ein „Lebensfreibetrag“ von einer Millionen Euro sowie die Versprechen, das Elternhaus steuerfrei behalten zu können (sofern die Erben dort leben). Bisher wird Erbschaftssteuer für das Elternhaus fällig, dafür können beispielsweise über Schenkungen Steuern vermieden werden. Beide Praktiken wollen die Sozialdemokraten in ihrer bisherigen Form beenden. Was über den „Lebensfreibetrag“ hinaus vererbt wird, soll progressiv besteuert werden (je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz). Die SPD rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen für die Bundesländer von bis zu sieben Milliarden Euro. Das zusätzliche Geld soll vor allem in den Bildungsbereich fließen. Möglicher Nebeneffekt: Wenn im Erbfall überhaupt erst ab einer Millionen Euro Steuern fällig werden, bedeutet dies weniger Steuerpflichtige Erben und damit weniger Bürokratie.
Ähnlich soll es auch bei der Vererbung von Unternehmen laufen. Für diese ist ein Freibetrag von fünf Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus soll ebenfalls ein progressiver Steuersatz gelten. Die dann fällige Steuer soll über 20 Jahre gestundet werden können. Absurd: Ähnlich wie bei privaten Erben ist auch bei Unternehmen die Praxis bisher so, dass größere Mittelständler sehr einfache Möglichkeiten haben, praktisch keine Steuern beim Übergang zu bezahlen. Der kleine Handwerksbetrieb hat zwar auch Möglichkeiten (bei den Steuervergünstigungen geht es immer um den Erhalt von Arbeitsplätzen), aber deutlich schlechtere. Die Entsprechung bei privaten Erbschaften: Wer 300 Wohnungen erbt, zahlt meistens keine Erbschaftssteuer, wer drei erbt, zahlt sehr viel.
Die Union argumentiert gegen den Vorschlag
CDU/CSU und Wirtschaftsverbände laufen gegen die SPD-Vorschläge bereits Sturm. Ihr Haupt-Argument: Zieht man mehr Kapital aus den Unternehmen, fehlt diesen das Geld, um in Betriebsmittel und neue Technologien zu investieren. Das sei in der heutigen schwierigen Zeit „unverantwortlich“ und ein Rezept für weiteren Niedergang. Ohne Frage sind die Zeiten gerade für Mittelständler äußerst herausfordernd: Im vergangenen Jahr hat es alleine etwa 18.000 Insolvenzen in Deutschland gegeben. Unterstützer des SPD-Konzepts argumentieren allerdings, 85 Prozent der Unternehmen würden den Freibetrag von fünf Millionen Euro gar nicht überschreiten.
Es leuchtet auch unternehmerisch gedacht nicht unbedingt ein, warum man ausgerechnet Erben steuerlich besser stellen sollte, als beispielsweise Gründer – erst Recht, wenn die Erben selbst vielleicht gar nicht mehr im Unternehmen aktiv sind. Auch Gründer, die ohne Erbe starten, müssen beispielsweise Kredite bezahlen. Werden sie deshalb steuerlich geschont? Die Antwort ist: Nein! Zudem sollte es jedem Unternehmen mit einem halbwegs gesunden Geschäftsmodell möglich sein, auf 20 Jahre eine etwas höhere Erbschaftssteuer abzustottern, ohne unterzugehen. Nebenbei: Das SPD-Konzept lässt die Höhe eines Steuersatz in allen Bereichen völlig offen. Das müsste also erst einmal diskutiert werden.
Die Debatte erinnert stark an den Mindestlohn
Ein wenig erinnert die aktuelle Diskussion an die Debatten vor der Einführung des Mindestlohns. Auch damals hat es düstere Prophezeihungen von Pleitewellen und Abwanderungen von Unternehmen ins Ausland gegeben. Tatsächlich sind die Gewinne mancher Unternehmen geschrumpft, die Gesellschaft ist aber ohne Frage ein wenig gerechter geworden. (Nein, die heutige schwierige Situation vieler Unternehmern hat wenig bis nichts mit dem Mindestlohn zu tun!).
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Es ist sicher kein Zufall, dass die SPD genau jetzt mit diesem Thema um die Ecke kommt. Bereits im März stehen zwei wichtige Landtagswahlen an, weitere folgen 2026. Selbst viele dem Sozialismus eher unverdächtige Experten sehen bei dem Thema eine große Gerechtigkeitslücke. Und viele Wähler wohl auch. Die Union wird sich früher oder später mit einem eigenen Vorschlag zur Erbschaftssteuer positionieren müssen. Momentan verweigern CDU/CSU dies mit dem Hinweis, dass das Bundesverfassungsgericht im zweiten Quartal eine Entscheidung über die Schonung von Betriebsvermögen im Erbfall fällen wird. Das Urteil wird Hinweise geben, was rechtlich möglich ist, und was nicht.
Idealerweise schließt die GroKo nun einen Deal
In einer idealen Welt würde die Koalitionspartner in Berlin nun einen Deal schließen: Die Union schluckt Änderungen beim Erbrecht und die Sozialdemokraten stellen sich bei notwendigen Sozialreformen wie der Rente nicht mehr grundsätzlich quer. So würden Reiche wie Arme, Alte wie Junge ihren Beitrag leisten und das Land wäre wieder ein Stück zukunftsfähiger. Das liegt durchaus im Bereich des Möglichen. Denn wir brauchen keine Revolution, sondern nur ein wenig mehr Fairness in diesem Land.
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