Ulmen und Fernandes beim Presseball

Christian Ulmen und Collien Fernandes 2024 beim Bundespresseball. Foto: IMAGO/Eibner

Erfolg für Ulmen! Spanische Justiz gibt Fall Fernandes an Deutschland ab

Nach einer Strafanzeige von Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner Christian Ulmen auf Mallorca gibt die spanische Justiz den Fall an Deutschland ab. Die zuständige Richterin in Palma habe nun diese Entscheidung getroffen, teilte die Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel mit. Damit bestätigte die Sprecherin einen Bericht der „Mallorca Zeitung“.

Die Entscheidung kann als Erfolg für Ulmen gewertet werden: Die Richterin der Kammer für Gewalt gegen Frauen am erstinstanzlichen Gericht in Palma folgt mit ihrer Entscheidung der Argumentation seiner Verteidiger – und der örtlichen Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in Palma bereits mitgeteilt, dass sie Spanien nicht für zuständig hält. Die Anwälte von Collien Fernandes könnten gegen die Entscheidung jedoch noch vor einer höheren Instanz in Spanien Einspruch einlegen, ließ die Sprecherin wissen. Das spanische Recht gilt in solchen Fällen als schärfer als das deutsche Recht.

Der Fall Ulmen: Darum klagte Collien Fernandes auf Mallorca

Fernandes wirft Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die „initiale Berichterstattung“ des „Spiegel“ gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Fall löste in Deutschland eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt und Demonstrationen in mehreren deutschen Städten, darunter in Hamburg, aus.

Vor ihrem Umzug 2023 nach Mallorca hatten Fernandes und der Schauspieler Christian Ulmen in Potsdam gewohnt. Das Gericht auf Mallorca sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die mutmaßlichen Taten überwiegend in Spanien begangen wurden.

In einem von der Sprecherin zur Verfügung gestellten Beschlusstext weist die Richterin darauf hin, dass „die wesentlichen Umstände, die zur Einreichung der Anzeige geführt haben, mutmaßlich auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurden oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen“.

So erklärt das Gericht in Spanien die Entscheidung

Zudem handele es sich sowohl bei der Klägerin als auch beim Angeklagten um deutsche Staatsangehörige, wird hervorgehoben. Auch die benannten Zeugen seien deutsche Staatsangehörige, in Deutschland ansässig und sprächen Deutsch. Sämtliche vorgelegten Gespräche müssten aus dem Deutschen übersetzt werden, da keine der Parteien Spanisch spreche.

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Auch eine mögliche digitale Hetzkampagne mit Auswirkungen auf Mallorca begründe keine Zuständigkeit spanischer Gerichte, da Collien Fernandes in Deutschland deutlich bekannter sei als in Spanien, heißt es. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei aus all den genannten Gründen in einer «privilegierten Position, die von ihr bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen».

Klage von Collien Fernandes: Jetzt gehen die Akten nach Itzehoe

Die mallorquinische Richterin ordnete „die vollständige Weiterleitung der Akten an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft“ an, „konkret an die Staatsanwaltschaft Itzehoe“. In Deutschland prüft unterdessen die Staatsanwaltschaft Potsdam die Übernahme der Ermittlungen aus Itzehoe. Die Akten der Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein seien eingetroffen, sagte am Montag eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde in Potsdam.

Ob das Verfahren übernommen und die Ermittlungen von Potsdam aus fortgesetzt werden, solle zeitnah entschieden werden. Einen Zeitraum konnte die Sprecherin nicht nennen. Es sei noch nicht klar, wie umfangreich die Akten seien.

Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow von der Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte am Freitag zur Abgabe des Falls nach Potsdam gesagt, durch die Prüfung „bezüglich der vorgeworfenen Handlungen“ hätten sich Hinweise auf mögliche Tatorte im dortigen Bezirk ergeben. (dpa/mn)

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