Todeskampf von Millionen Schweinen: Veterinäramt verklagt – so reagiert der Landkreis

Schweine in einem Metallkäfig.
Ein Bild, das keiner sehen soll: Schweine in einem Metallkäfig bei der CO2-Betäubung.

Diese Klage hat es in sich: Der Landestierschutzverband Niedersachen geht juristisch gegen das Veterinäramt Vechta vor. Der Vorwurf: Die Behörde unterbindet nicht die brutale CO2-Betäubung von Schweinen im Schlachthof – „obwohl sie nachweislich erhebliche Leiden“ bei den Tieren verursacht, so der Vereinsvorsitzende Dieter Ruhnke. Am Mittwoch wurde die Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht.

Rund 80 Prozent der mehr als 44 Millionen Schweine, die jährlich allein in deutschen Schlachthöfen ihr Leben verlieren, werden vorher in einem tiefen Schacht mit Kohlendioxid (CO2)betäubt. Eine äußerst brutale Methode – der Todeskampf soll 15 bis 30 Sekunden dauern, manchmal auch länger. „Die Schweine schreien, schlagen sich die Köpfe blutig und versuchen verzweifelt, dem Gas zu entkommen“, beschreibt Agrarwissenschaftlerin Anna Schubert den Todeskampf.

Bei der CO2-Betäubung ersticken die Schweine

Denn Anna Schubert war im Frühjahr 2024 ohne Genehmigung in die CO2-Grube im Schlachthof von Brand Qualitätsfleisch in Lohne gestiegen, installierte dort heimlich Kameras: „Ich werde diesen grauenvollen Ort nie vergessen.“

Das Videomaterial vom Erstickungskampf der Tiere sorgte bundesweit für Empörung, auch die MOPO berichtete darüber. Anna Schubert und der Fotograf Hendrik Haßel wurden vom Schlachthofbetreiber verklagt – gegen ein erstinstanzliches Urteil sind sie in Berufung gegangen, über die noch nicht entschieden ist. Es geht um viel Geld, 98.000 Euro Schadensersatz fordert der Schlachthof.

„Klage als letztes Mittel, wenn sich Behörden verweigern“

Und er will, dass die Fotos sterbender Schweine aus der Öffentlichkeit verschwinden. Der Landestierschutzverband hatte die verstörenden Aufnahmen aus der CO2-Gondel zum Anlass genommen und das Veterinäramt Vechta im Dezember aufgefordert, die CO2-Betäubung bei Brand Qualitätsfleisch zu untersagen. Zwei Monate später gab es eine Antwortmail – allerdings ohne nennenswerten Inhalt. Deswegen reicht der Verein, der der niedersächsische Landesverband vom Deutschen Tierschutzbund ist, nun die Verbandsklage gegen den Landkreis Vechta ein. „Das Klageverfahren ist das letzte Mittel, wenn sich Behörden verweigern und das Tierschutzgesetz nicht umsetzen“, sagt Ruhnke.

Drei Tierschützer vor dem Kreishaus Vechta.
Protestaktion gegen CO2-Betäubung von Schweinen vor dem Kreishaus Vechta: Dieter Ruhnke (M.), Vorsitzender vom Landestierschutzverband Niedersachsen, mit Anna Schubert und Hendrik Haßel, die von einem Schlachthof verklagt werden.

Nach EU-Recht ist die CO2-Betäubung bei Schweinen zugelassen, darauf verweist auch der Landkreis Vechta gegenüber der MOPO und in den betroffenen Schlachthof „liegen keine tierschutzrechtlich abweichenden Besonderheiten vor“. Allerdings, so argumentiert der Jurist David Werdermann von der Kanzlei KM8 Rechtsanwälte aus Berlin, der die Klage erstellt hat, schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass Leiden und Schmerzen für die Tiere vermieden werden müssten: „Die CO2-Betäubung entspricht nicht mehr dem Stand der Wissenschaft und ist deswegen nicht mehr zulässig.“

Selbst die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit habe zuletzt 2020 empfohlen, die CO2-Betäubung durch andere Methoden zu ersetzen, so die Tierärztin Marietheres Reinke von Expertise for Animals, einer gemeinnützigen Firma, die Tierschutzorganisationen berät. So gebe es Betäubungsmethoden mit Edelgasen wie Argon oder Helium. Zudem wird heute schon bei rund 20 Prozent der Schweineschlachtungen eine Elektrobetäubung angewendet. Die Alternativen sind für die Tiere zwar mit weniger Qualen verbunden. Aber Reinke betont: „Das heißt nicht, dass sie nicht auch Fehler haben und belastend für die Tiere sind.“

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Auch der Landkreis Vechta bestätigt „schmerzhafte Reizungen auf den Schleimhäuten des Atmungstraktes“ durch die CO2-Betäubung gegenüber der MOPO: „Diese Gegebenheiten liegen allerdings in allen Schweineschlachtbetrieben vor, die die CO2-Betäubung als nach EU-Verordnung und nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung rechtlich zulässiges Betäubungsverfahren anwenden“, so eine Sprecherin. Sie würden vom Gesetzgeber offenbar als „unvermeidbare Schmerzen“ eingestuft, „die einer rechtskonformen Anwendung des Verfahrens bisher nicht entgegenstehen.“ Und deswegen hätte der Landkreis auch nicht wie vom Landestierschutzverband gefordert, dem Schlachthof die CO2-Betäubung untersagen können, weil dies „gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ verstoßen hätte.

Nun muss das Gericht den Sachverhalt klären. Wer auf eine schnelle rechtliche Entscheidung hofft, wird allerdings enttäuscht sein. „Wir gehen davon aus, dass es mindestens ein bis zwei Jahre dauert, bis es eine mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht gibt“, sagt Anwalt Werdermann. Weitreichende Folgen eines Urteils schließt er nicht aus: „Die CO2-Betäubung gehört EU-weit auf den Prüfstand.“