Stadt im Norden führt Alkoholverbot in der City ein

Die Lüneburger Altstadt am Sande.
Die Lüneburger Altstadt am Sande.

Bald ist am Sande Schluss mit Bier und Wein – außer bei Events oder in der Außengastro. Lüneburg reagiert auf Beschwerden und will mehr Sicherheit. Welche Ausnahmen es gibt und wie kontrolliert wird.

In der Lüneburger Innenstadt soll ab dem 1. Mai eine Alkoholverbotszone gelten. Der Rat der Hansestadt habe die Maßnahme für den zentralen Platz Am Sande beschlossen, teilte die Stadt mit. Das Verbot gilt demnach montags bis samstags zwischen 8 und 19 Uhr und ist zunächst bis April des kommenden Jahres befristet.

Lüneburg: Kein Alkohol mehr in der Innenstadt

Ziel sei es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken, Belästigungen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu verbessern, hieß es. Auch die Nutzung des Bereichs als wichtiger Knotenpunkt des öffentlichen Nahverkehrs solle gesichert werden.

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Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch (Grüne) sagte: „Die Alkoholverbotszone ist ein weiterer Baustein, mit dem wir die Situation am Sande befrieden möchten.“ Man reagiere damit auch auf Beschwerden von Geschäftsleuten und Bürgern. Zudem betonte die Politikerin: „Der Platz Am Sande hat eine herausragende touristische und verkehrliche Bedeutung. Die Menschen sollen sich hier wohl und sicher fühlen.“

Für Veranstaltungen sollen unbürokratisch Ausnahmen möglich sein

Nach Angaben der Stadt umfasst der Geltungsbereich neben dem von Läden und Restaurants in Giebelhäusern umgebenen Platz auch das Umfeld der St.-Johannis-Kirche. Ausgenommen seien etwa Flächen der Außengastronomie sowie größere Veranstaltungen wie „Lüneburg feiert“ und die „Sülfmeistertage“. Für weitere Veranstaltungen sollen unbürokratisch Ausnahmen möglich sein.

Begleitet werde die Maßnahme durch Straßensozialarbeiter sowie Kontrollen des kommunalen Ordnungsdienstes. Dieser wolle insbesondere zu Beginn vor allem auf Ansprache und Aufklärung setzen, bevor formelle Maßnahmen ergriffen würden, teilte die Stadt weiter mit.

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Das Verbot umfasst laut Verordnung nicht nur den Konsum, sondern auch das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn erkennbar sei, dass diese vor Ort getrunken werden sollen. Die Stadt wolle die Auswirkungen der Regelung nach einem Jahr überprüfen und dann über mögliche Anpassungen entscheiden. (dpa)