Skandal im Norden: Knast-Mitarbeiterinnen sollen Affären mit Intensivtäter haben
Skandal im Jugendknast von Schleswig: Zwei Justiz-Mitarbeiterinnen sollen ein Verhältnis mit ein und demselben Häftling gehabt haben – ohne von der anderen zu wissen! Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen die beiden Frauen. Sie sind inzwischen nicht mehr in dem Gefängnis tätig.
Ahmad J. ist ein gut aussehender junger Mann. Doch der 18-Jährige, der im Irak geboren wurde, hat so einiges auf dem Kerbholz. Er sitzt wegen gefährlicher Körperverletzung, erpresserischen Menschenraubes, schwerer räuberischer Erpressung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Bedrohung und Beleidigung ein. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.
Häftling (18) hatte Affäre mit Psychologin (31) und Abteilungsleiterin (27)
Während dieser Zeit ist es ihm offenbar gelungen, zwei Angestellte der Haftanstalt mit seinem Charme für sich zu gewinnen: eine 27-jährige Abteilungsleiterin und eine 31-jährige Psychologin des Jugendknastes. Wie lange diese parallel geführten Beziehungen andauerten, ist noch unklar. Doch als Ahmad J. damit vor anderen Häftlingen prahlte, flog die Sache auf.
Nach einem anonymen Hinweis bei der Polizei ordnete das Amtsgericht Kiel im vergangenen Herbst eine Telefonüberwachung der beiden Frauen an. Dabei stießen die Lauscher offenbar auf genügend Beweise. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurden daraufhin die Büros und Privatwohnungen der beiden Frauen durchsucht. Auch die Zelle von Ahmad J. wurde kontrolliert. Dabei soll ein heimlich eingeschmuggeltes Mobiltelefon gefunden worden sein.
Verdacht der Bestechlichkeit: Wollten die Frauen ihren Geliebten vorzeitig aus dem Knast holen?
„Sichergestellte Beweismittel – insbesondere Kommunikationsmittel der Beschuldigten – werden derzeit ausgewertet“, erklärte Oberstaatsanwalt Henning Hadeler am Donnerstag gegenüber der MOPO. Die Ermittlungen gegen die Justiz-Mitarbeiterinnen sowie gegen den Häftling selbst dauerten an. Es bestehe der „Anfangsverdacht der Bestechlichkeit bzw. der Bestechung“.
Denn: Es gibt Hinweise, dass sich die beiden Frauen für eine vorzeitige Haftentlassung von Ahmad J. eingesetzt haben! Ein Vorgang, der dazu führte, dass der Innen- und Rechtsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtags sich bereits im November in einer Sitzung mit der Sache befasste.
Oberstaatsanwalt Hadeler drückte sich dort vorsichtig aus: „Wir können schon sagen, dass es eine dienstliche Befassung mit dem Häftling gab“, erklärte Hadeler. Und: „Ich kann sagen, dass die Entscheidung über die vorzeitige Haftentlassung am Ende nicht zu Gunsten des Gefangenen gefallen ist, weil parallel dazu die Durchsuchungsmaßnahmen bekannt wurden.“ Heißt: Ahmad J. sitzt weiter im Knast. Statt einer Verkürzung seiner Haftzeit hat er nun das Gegenteil erreicht.
Betretungsverbot: Justiz-Mitarbeiterinnen dürfen „ihren“ Häftling nicht mehr besuchen
Der Kontakt zu seinen beiden Angebeteten ist unterbrochen. Die Psychologin hat ihr Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahres gekündigt. Die Abteilungsleiterin wurde vom Dienst suspendiert. Gegen sie wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruht. Für beide gilt in der Jugendanstalt ein Betretungsverbot.
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Wie kann es sein, dass gleich zwei Justiz-Mitarbeiterinnen ihren Job und ihre Karriere aufs Spiel setzten? Und das für einen kriminellen Häftling? Ute Beeck, Vorsitzende der Regionalgruppe Justizvollzug in der Gewerkschaft der Polizei, erklärte im NDR: „Das Erreichen von professioneller Nähe und Distanz ist ein wichtiges Ausbildungsthema im allgemeinen Vollzugsdienst. Und auch Mitarbeiter des gehobenen Dienstes sollten sich mit der Materie beschäftigt haben.“ Häufig seien Liebesbeziehungen oder sexuelle Beziehungen zu Inhaftierten in Schleswig-Holstein nach ihren Erkenntnissen nicht. „In meinen 40 Dienstjahren hat es gerade einmal eine Handvoll gegeben.“ (ng)