Der Offshore-Windpark, etwa 30 Kilometer vor der Insel Sylt in der Nordsee.

Der Offshore-Windpark, etwa 30 Kilometer vor der Insel Sylt in der Nordsee Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Windpark vor Sylt: Nabu scheitert erneut mit Klage

Im Streit um den Offshore-Windpark „Butendiek“ in der Nordsee vor Sylt muss der Naturschutzbund (Nabu) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erneut eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht wies bereits zum zweiten Mal eine Klage der Vogelschützer ab. Die sehen den Schutz bestimmter Seevögel in der Nordsee durch den Windpark beeinträchtigt.

Konkret forderte der Nabu vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn, es möge die Betreiberin des Windparks dazu verpflichten, einen Umweltschaden zu beseitigen. Als mögliche Maßnahme schlugen sie beispielsweise die Errichtung von Riffen vor. 

Die Vogelschützer sehen durch den Windpark den Frühjahrslebensraum der Seetaucher erheblich beeinträchtigt. Da die Richter diesen Schaden aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellen konnten, wiesen sie die Klage zurück, wie aus einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts hervorgeht. 

Richter sehen keine Belege für Beeinträchtigung der Seetaucher

Es fehle an fachwissenschaftlichen Erkenntnissen, dass der Windpark nachteilige Auswirkungen auf den Lebensraum der Pracht- und Sterntaucher habe. Zudem habe sich die Betreiberin des Windparks stets an alle diesbezüglichen Auflagen seitens der Behörden gehalten.


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„Butendieck“ mit seinen 80 Windenergieanlagen liegt 32,6 Kilometer westlich von Sylt und innerhalb des europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht. Er war 2002 genehmigt und zwischen 2014 und 2015 errichtet worden. Der Nabu hat mit verschiedenen Klagen versucht, dagegen vorzugehen.

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2021 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage des Naturschutzbundes in der Sache bereits einmal zurückgewiesen. Schon damals habe der Nabu den Eintritt eines Umweltschadens aus Sicht der Richter nicht glaubhaft belegen können. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dieses Urteil im April 2023 gekippt und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG in Münster zurückverwiesen. (mp/dpa)

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